Kleingewerbe und Gewährleistungsansprüche?

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Gewerbe ist Gewerbe ! Ob du die steuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst oder nicht, spielt doch für die Rechte deiner Kunden keine Rolle ! Ebensowenig, ob du das Gewerbe zum Haupterwerb oder nebenbei betreibst.

Als Gewerbetreibender solltest du das eigentlich wissen. Solche Fälle muss man doch auch einkalkulieren...

Frage doch mal bei deiner IHK nach, ob die nicht Info-Veranstaltungen zu diesem Thema anbietet, damit du deine Rechte und Pflichten kennen lernst.

Ja, trotz Nebengewerbe musst Du dem Kunden die Möglichkeit der gesetzlichen Gewähr-leistung einräumen! Der Kunde kann sich aussuchen, ob er sich an den Händler ODER an den Hersteller innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit wendet. Und nur weil Du ein Nebengewerbe hast, kannst Du Dich nicht von dieser Pflicht befreien.

Lies mal bitte hier nach oder stelle dort die Frage:

http://community.ebay.de/t5/Gewerbliches-Handeln-und/bd-p/21900000567

Dort tauschen sich gewerbliche ebay-Verkäufer aus. Der Ton ist manchmal etwas herb, aber die Ratschläge sind gut. Also nicht auf den Schlips treten lassen und ruhig bleiben.

Du bist schlecht informiert, dafür, dass du gewerblichen Handel betreibst.

Ja, selbstverständlich bist du auch als Kleingwerbetreibender verpflichtet, Gewährleistung anzubieten.

Und innerhalb der ersten 6 Monate, liegt die Beweislast auch bei dir und nicht bei deinem Kunden.

http://www.wissen.de/gewaehrleistung-fuer-neue-und-gebrauchte-waren