TÜV trotz defektem RDKS Sensor bei PKW mit EZ 12/2013?
Ich habe im Herbst 2013 einen Chevrolet Trax (quasi Opel Mokka) bestellt. Wegen dem Rückzug von Chevrolet aus Europa bekam ich dann noch einige Extras on-top zum verhandelten Nettopreis. Unter anderem bot man mir zusätzlich zu den bestellten 17" Alus einen Satz Alu-Winteräder an und wollte freiwillig alle 8 Alus mit dem GM einheitlichen RDKS (aktives Reifendruckkontrollsystem) verbauen, dass bei neu zugelassenen PKW ab Januar 2014 Pflicht wurde. Mein PKW kam im Dezember und wurde am 13.12.2013 zugelassen.
Nun geben die RDKS Sensoren so langsam alle den Geist auf, müssten teuer ersetzt werden und das Auto muss über den TÜV. Der Opel Händler nebenan sagt, sie können das RDKS nicht deaktivieren und ich verfluche den Tag, an dem ich diesen Unsinn - voller Freude über mein Verhandlungsgeschick - an mein Auto schrauben ließ.
Ich möchte gerne wissen, ob TÜV, Dekra, GTÜ etc. die korrekte Funktion dieser Zusatzausstattung, welche für die Zulassung des Fahrzeuges in 2013 nicht vorgeschrieben war, für die Erteilung der Plakette als Voraussetzung betrachten dürfen.
4 Antworten
Guck mal in Feld K Deiner Zulassungsbescheinigung, dort steht das Datum der EG Typgenehmigung Deines Fahrzeuges.
Liegt das vor dem 01.11.12, ist das defekte RDK ein Hinweis, liegt es später, ist das ein geringer Mangel.
Geringe Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates zu beheben. Sofern zusätzlich kein erheblicher Mangel auftritt, bekommst Du die Plakette und die Mangelbehebung ist in Verantwortung des Halters.
Bisher wurde ein defekter Reifendrucksensor vom TÜV als geringer Mangel bewertet, sodass trotzdem eine Prüfplakette vergeben wurde. Ab dem 20. Mai 2018 jedoch werden Fahrzeuge, für die RDKS-Sensoren vorgeschrieben sind, mit einem erheblichen Mangel vermerkt, wenn das System bei der Hauptuntersuchung nicht funktioniert. Dies bedeutet, dass Sie keine Prüfplakette erhalten und ab dem Prüfdatum exakt einen Monat Zeit haben, den Mangel abzustellen. Das Fahrzeug müssen Sie dann für eine Nachuntersuchung erneut beim TÜV vorstellen.
Kann also sein, dass es bei deinem Auto ein geringer Mange ist, da nicht vorgeschrieben.
Dann noch vom Rechtsexperten der DEKRA
https://www.dekra-infoportal.de/expertentipp-rdks-bei-der-hauptuntersuchung/
Du hast die Möglichkeit, die Sensoren ausbauen und durch normale Ventile ersetzen zu lassen. Dann hast du zumindest in Zukunft Ruhe. Durch das Datum deiner Erstzulassung, fällt dein Fahrzeug ja nicht in den Pflicht Einbau.
die Fehlermeldung kommt aber dann immer noch
Das RDKS zählt als ein Sicherheitssystem welches am Fahrzeug vorhanden ist wodurch es auch Funktionieren muss.