Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn einem ein geliehenes Gerät kaputt geht?
Habe neulich den Mixer von m Nachbarin ausgeliehen und der hat natürlich prompt den Geist aufgegeben; das Gerät ist schon etwas älter; meine Anwendung war fachgerecht. Es ist also dumm gelaufen und ich ärgere mich darüber und möchte dasGerät aber auch ersetzen. Wie bekomme ich das hin über meine Haftpflichtv.? Ich zahle schon ewig und habe noch nie was in Anspruch genommen. Ich denke, die müßte ganz regulär dafür aufkommen.
18 Antworten
Die Haftpflicht zahlt nicht. Da keine Haftung zustande gekommen ist. Da Du das Gerät geliehen bekommen hast, ist der Verleiher das Risiko eingegangen, daß das Gerät auch beschädigt werden kann. Klassisches Beispiel: Du drückst jem. eine Kamera in die Hand und er lässt sie fallen. -> Kein Haftpflichtschaden, weil Du das Gerät freiwillig abgegeben hast. Anders: Die Kamera steht auf dem Tisch, ein Bekannter nimmt sie, ohne zu fragen, um sie anzuschauen. Sie fällt runter. -> Haftpflichtschaden, da Dein Einverständnis nicht vorlag.
Manche zahlen auch für geliehene Geräte. Allerdings zahlen sie nur den Zeitwert, und ganz gewiß nicht, wenn das Gerät aus Altersschwäche einfach den Geist aufgegeben hat.
normalerweise zahlt sie nicht für Schäden an Geräten, an oder mit denen eine Arbeit ausgeführt worden ist.
du hast gewiss auch eine selbstkostenvereinbarung von zB. 50,00€. Dafür gibts nen guten Mixer. allerdings bleibt die Frage wieviewl ein "gebrauchter" Mixer wert ist
Ein Mixer kostet doch in der heutigen Zeit nicht mehr viel, schmeißt das Geld für einen neuen zusammen und alle sind glücklich.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Forderungen zu bezahlen (Ausnahme ist der unbedingte Vorsatz, selbst bei bedingtem Vorsatz muss sie zahlen) oder unberechtigte abzuwehren. Letzteres wird gerne vergessen oder verschwiegen. Also: JA.
(bim PKW gelten andere Regeln)