BGJ - Anerkennung bei der Rente?
Hallo zusammen,
gibt es hier Betroffene deren BGJ (Berufsgrundschuljahr) bei der Rente nicht mehr anerkannt wird, sofern das Schuljahr vor dem 17. Lebensjahr absolviert wurde?
Im Rahmen meiner Ausbildung war es damals aber zwingend vorgeschriebenen.
Und jetzt fehlt mir dieses Jahr als Anrechnungszeit.
Kann man da gar nichts machen?
1 Antwort
Nein, da kann man nichts machen.
Anrechnungszeiten werden erst ab dem 17. Lebensjahr anerkannt.
Das ist gesetzlich so geregelt.
Lies dazu Paragraf 58 SGB VI.
Sofern du noch nicht 45 Jahre alt bist, kannst du für die Zeit vom 16. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachzahlen
Arphelia
25.04.2022, 20:37
Beitragsersteller
Gut, dann ist das leider so. Danke