Wäre es schlimm, den Vermieter anzulügen (neue Wohnung)?

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Wird der zukünftige Mieter vom Vermieter über die Einkommensverhältnisse befragt, so darf er hierüber keine falschen Auskünfte erteilen (LG München WM 87, 379; AG Bonn WM 92, 597).

Gibt er z.B. als Arbeitsloser einfach seinen letzten Arbeitsplatz an, so darf der Vermieter, wenn er dies vor der Wohnungsübergabe erfährt, die Wohnung an einen anderen vermieten (LG Köln WM 84, 297).

Ist der Mieter jedoch in die Wohnung eingezogen und zahlt seine Miete vertragsgemäß, so darf der Vermieter wegen dieser falschen Auskunft nicht kündigen (LG Wuppertal WM 99, 39; LG Essen WM 84, 299).

heimwerker  27.11.2010, 18:57

Ich kann das leider nicht unkommentiert stehen lassen, auch wenn hier die Urteile eine andere Sprache sprechen. Die vorsätzliche Selbstauskunft kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisse führen. Dann, wenn das Mietverhältnis unzumutbar wäre. Auch wenn die Zahlungen künftig beeinträchtigt sein könnten (im Übrigen auch LG Wuppertal). Das gilt auch für Arbeitslose. Grundsätzlich ist die Antwort natürlich richtig. MfG

Wenn Mietzahlungen oder Kaution ausbleiben liegt hier durchaus Betrug vor.

Solange jemand arbeitslos ist, muss er letztlich, will er den Mietzuschuss erhalten, auch von seinem Vermieter eine Mietauskunft vorlegen. Wie will der "gut verdienende" Ingenieur eine solche Auskunft von seinem VM einholen ?

Der Fall ist aus meiner Sicht eine unrealstische Überlegung und gehört in den Bwreich ABM.

Fragen nach Familienstand, Kindern und Einkommenshöhe sind zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da diese Fragen für das Mietverhältnis von Bedeutung sind.

Falls der Mieter solche FRagen nicht wahheitsgemäß beantwortet, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung. Er kann den Vertrag auch kündigen.

Beides ist wirksam.

Es gibt genügend Urteile, die auf den genannten Fall eine Kündigung oder Anfechtung anerkannt haben.

Viele Vermieter forschen nach, wenn es um neue Mieter geht. Die möchten gerne wissen, o die Miete auch regelmässig gezahlt wird oder wurde.

Ja, bei solchen Lügen kann der Vermieter fristlos kündigen wegen arglistiger Täuschung. Die muss er natürlich beweisen können.