Mietbeginn 1. Mai- wie ist die Abwicklung
Mein neuer Vermieter (Mietbeginn 1.5.), ich darf rechtlich erst am 2.5. mittags in die Wohnung, wenn der Vormieter nicht freiwillig vorher rausgehen will! Ist das wirklich rechtlich so???
7 Antworten
Nein. Das Mietverhältnis deines Vormieters endet de jure zum Monatsletzten, dem 30.04. um exakt 24.00 Uhr. In diesem Zeitpunkt ist ihm weitere Nutzung untersagt und die Wohnung in vertragsgemäßem, d. h. geräumtem, mängelfreiem, besenreinen und ggf. renovierten Zustand zu verlassen. Für seine geplante darüberhinausgehende Nutzung wäre er in Regress zu nehmen, dazu später mehr.
Gleichwohl kann er die Übergabe gem. § 193 BGB auf den nächstfolgenden Werktag bestimmen. Meint, der VM müsste mit ihm kurz noch einmal zur Abnahme am 02.05. vorbeikommen, was du n. § 809 BGB zu dulden hättest.
Dein Mietverhältnis beginnt am 01.05. um 0.00. "Der Umstand, dass der erste Tag eines Monats ein Sonntag ist, spricht nicht gegen die Verpflichtung des Vermieters, die Wohnung auch am Sonntag zu übergeben, wenn er die Wohnung ab diesem Tage vermietet hat. § 193 BGB ist auf diesen Sachverhalt nicht anzuwenden" so das LG Berlin vom 16.3.2012 – 65 S 219/10 –.
Klar. um Mitternacht wird das nichts mit der Schlüsselübergabe, an einem Feiertag wäre vormittags gegen 10 Uhr wohl zuzumuten.
Problematisch wir es, wenn man zu Mietbeginn die Wohnung mit Möbeln, halbfertiger Renovierung und Vormieter vorfände. Was kann der Vermieter da machen? Rauswerfen geht nicht, Räumgsklage dauert.
Was sollt ihr machen? Ihr dürftet fristlos kündigen. Wohl eher aber Hotelübernachtung, Vollverpflegung, Wäschedienst, Möbeleinlagerungskosten usw. als Schaden dem Vermieter gegenüber erfolgreich geltend machen, wenn es für ein paar Tage wäre und die Wohnung dann zur Verfügung steht. Diesen Schadensersatz kann sich der VM dann von dem Vormieter wiederholen.
G imager761
Wenn in Deinem Mietvertrag 1. Mai steht, gehört die Wohnung auch ab diesem Zeitpunkt Dir, schliesslich zahlst Du dafür. Wenn Du tatsächlich erst ab dem Zeitpunkt rein darfst, muss das vorher abgesprochen sein und Du musst im Prinzip auch erst ab dem 2. Mai Miete zahlen.
Man muss zwischen Mietvertragsbeginn und Einzug unterscheiden. Der Mietvertragsbeginn ist hier der 01.05.2008. Ab diesem Tag ist auch Miete zu zahlen. Die Übergabe und damit der Einzug kann am 01.05.2008 nicht erfolgen, da dies ein Feiertag ist und der Vermieter sicher nicht arbeitet. Also kannst du erst am 02.05.2008 einziehen. Ob du dadurch ggf. das Recht hast, die Miete zu mindern ist eine andere Frage. Allerdings würde ich ein Mietverhältnis so nicht beginnen wollen.
Du darfst am 01.05. um exakt 0:00 in die Wohnung. Üblicherweise wird der Schlüssel vom Vormieter vorher übergeben da am 02.05. noch 1/30 tel Miete fällig wären.
nein mietbeginn ist auch gleichzeitig der einzug. allerdings kriegt man öfters die schlüsseln paar tage vorher.