Ist ein zweiter Wartungstermin für den Mieter kostenpflichtig?
Hallo!
Folgende Situation!
Bei mir im Hausflur wurde ein Zettel aufgehängt, dass in ca. 2 Wochen die Feuermelder gewartet werden, da ich berufstätig bin und ich meine Nachbarn nicht kenne und ich auch nicht dazu verpflichtet bin, denen meinen Haustürschlüssel anzuvertrauen, habe ich den Termin schriftlich per E- Mail abgesagt und einen zweiten Termin vereinbart.
Nun hat meine Vermieterin eine Rechnung für den zweiten Wartungstermin bekommen von der Hausverwaltung bekommen und bittet mich die Rechnung zu bezahlen!
Muss ich die Rechnung bezahlen?
Was soll ich tun?
6 Antworten
Das musst du nicht bezahlen, weil du rechtzeitig abgesagt hast !
nicht dazu verpflichtet bin, denen meinen Haustürschlüssel anzuvertrauen, habe ich den Termin schriftlich per E- Mail abgesagt
Du warst aber in der Pflicht, den Zugang zur Wohnung sicher zu stellen.
Wie Du das regelst, ist Dein Problem (Urlaub, Freunde). Die Kosten für den Mehraufwand gehen daher auch zu Deinen Lasten.
natürlich, die kamen ja wegen dir. 2 Wochen Vorlauf ist ein angemessener Zeitraum. Aus Kulanz verlangen viele Firmen erst ab dem 3. Termin etwas, aber eben nur aus Kullanz
Du hast persönlich und rechtzitig einen Ersatztermin vereinbart. Dieser muss grundsätzlich kostenfrei gewährt werden. Wie die HV drauf kommt, dir Spesen zu berechnen, ist mit schleierhaft.
Ja musst du. Eben deswegen das jeder Zugang gewähren kann wurde es ja so rechtzeitig angekündigt.
Notfallls hättest du dir halt freinehmen müssen oder eben anderweitig dafür sorgen, da man in deine Wohnung kann.
nix Humbug. Die mussten ja extra noch mal kommen, so was kostet nun mal.
Absoluter HUMBUG !