Stromzählereinbau! Ist es Mietersache oder den Eigenturmer?

5 Antworten

Tja, das ist so eine Sache.

Allgemein jedoch soweit, den Zähler zahlt der Verbraucher, entweder ganz oder durch die Zählermiete.

Je nach Verschaltung, woher bekommst Du Deinen Strom?

Erste Möglichkeit, direkt an Stromnetz. Dann beauftragt man den Energieversorger und der kommt und baut einen Zähler ein, den man zahlen darf oder aber mieten muß - oder aber, man lässt einen Zähler selbst einbauen. Du zahlst in jedem Fall.

Zweite Möglichkeit, Zwischenzähler. Der Hauptzähler gehört dem Vermieter und der Zwischenzähler zeigt, wieviel Strom Du von ihm bekommst.

Auch hier, analog zum Direktanschluß, du zahlst den Zähler. In letzterem Fall hätte der die Möglichkeit, der klemmt den Zähler ab und Du bekommst gar keinen Strom. Zahl und bekomme Strom, zahl nicht und lass es.

Aber in jedem Fall, Du zahlst immer den Zähler.

wollyuno  27.09.2011, 18:11

der kunde zahlt zählermiete ist im abschlag und grundgebühr enthalten,den zählereinbau zahlt vermieter wenn nicht vorhanden,er bleibt ja bei auszug und ist immer eigentum des netzbetreibers

Einfach sagen, es sei Sache des Vermieters, die Wohnung samt Strom zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört dann auch der Zähler. Also einfach nicht zahlen. Da kann der Vermieter nichts machen, das ist kein Kündigungsgrund. Miete natürlich immer pünktlich zahlen.

Ganz eindeutig ist das übrigens nicht. Bei manchen Gas- und Wasserzählern muss regelmäßig die Eichung erneuert und dafür Teile getauscht werden. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Gerichten teilweise als umlagefähig angesehen.

Hier würde ich das aber auch erstmal ablehnen.

er will vermieten,folgedessen hat er den auftrag erteilt und muss zahlen

der Einbau des Stromzählers an sich ist Sache des Energieversorgers. die Infrastruktur bereit zu stellen Sache des Eigentümers. wenn du die Bude also mit Strom gemietet hast, dann ist es eindeutig Sache des Vermieters, die infrasturkur bereit zu stellen. es gibt zwar einige gewerbliche mietverträge in denen du tatsächlich alle mietobjektinternen infrastrukturen selbst schaffen musst, aber die bereitstellung der energie, strom, gas, wasser so wie die (haupt)abwasserleitungen sind IMMER sache des vermieters...

lg, anna

Nein, natürlich nicht. Das ist ausschließlich Sache des Vermieters. Die Kosten sind nicht umlagefähig.

AaronF 
Beitragsersteller
 27.09.2011, 14:11

sagen Sie bitte , wie kann ich es begründen.

skyfly71  27.09.2011, 14:31
@AaronF

Schau in Deinen Mietvertrag. Da steht drin, für was Du alles zahlen mußt. Und wenn der Vermieter darüber hinaus Geld von Dir will, dann muß ER es begründen.