Darf der Vermieter Termine machen und diese in Rechnung stellen obwohl wir keine Zeit haben
Hallo wir haben von unserem vermieter einen breif erhalten, indem er uns bittet um einen Besichtigungstermin wohl gemerkt vormittags und mein Mann und Ich sind beide berufstätig. An diesem Termin soll ein Wertgutachten gemacht werden.
Einerseits hat er uns gefragt und wir haben ein Tag später gesagt wir haben keine Zeit und ihm sogar andere Terminmöglichkeiten gegeben, da wir zwar bereit sind aber keine Zeit haben.
Nun meinte der Vermieter:
dieses ist jetzt ein Problem, da der Gutachter für die zweite Anfahrt bezahlt werden muss.
Da eine Anmeldungfrist von drei Wochen ausreichend ist, müssen wir Ihnen die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
Wie geschrieben, Sie brauchen nicht anwesend zu sein, ein anderes Familienmitglied ist vollkommend ausreichend.
Bitte überdenken Sie nochmals den Termin 18.September 2012 und lassen Sie mir Ihre Möglichkeiten wissen.
Wohlgemerkt: Dabei sind es nicht einmal exakt 3 Wochen die dazwischen liegen sondern "nur" 2 Wochen und 6 Tage freuen uns über eure antworten
7 Antworten
wenn der Vermieter weiß, dass ihr an dem Tag keine Zeit habt, soll er einen anderen Termin vereinbaren und den Gutachter nicht kommen lassen. Von daher würde ich die Kosten ablehnen.
Einen Termin muss er mit euch absprechen und wenn ihr beide arbeitet und kein anderer zur Verfügung steht, muss der Termin so gelegt werden, dass ihr keinen Urlaub machen müsst. Fertig.
Wozu soll denn ein Gutachten erstellt werden?
Zur wohnungsbesichtigung hat der Vermieter 1x im Jahr das recht in die Wohnung zu schauen nur mit dem Gutachter ist mir neu und als Vermieter sollte man in solch einem Fall auch schon mal mit dem Mieter reden
Wann eure Wohnung, deren Besitzer ihr als Mieter seid, von anderen, warum auch immer, betreten werden soll, bestimmt allein ihr den Termin. Ohne Zustimmung bzw. Bestätigung eines Terminvorschlages des Vermieters, kann er euch nicht die Kosten für den Gutachter (Wegegeld etc.) aufbürden. Weise also das Ansinnen zurück,
eine Ankündigung reicht auch 2 Wochen vorher.
demnach wären wir im "unrecht" ?!
Recht oder Unrecht ist nie eindeutig definiert. Im Endeffekt entscheidet das dann ein Richter...
dann überdenkt den Termin nochmal und sagt ihm, dass ihr an diesem Tag nicht könnt und er einen euch genehmen Termin machen soll.
haben wir ja probiert wir haben ihm ja sogar andere Termine genannt an denen wir Zeit hätten aber er meinte ja dann müsse er uns das in Rechnung stellen.
das ist ja Unsinn. Wenn ihr ihm sagt, der Termin am Tag X geht nicht, muss er nicht an diesem Tag einen Gutachter bestellen. Den bestellt man erst, wenn man weiß, dass der Termin steht. Ist doch logisch, oder? Da könnt ihr euch ruhig weigern das zu zahlen und das würde ich ihm auch sagen.
Hallo, Gutachter sind terminlich für Wochen im voraus festgelet und können nicht so ohne weiteres einen Termin verschieben. Wenn nun der Vermieter 3 Wochen (oder 2 Wochen und 6 Tage) im voraus seinen Besuch oder den des Gutachters, ankündigt, so ist das völlig ausreichend und der Mieter muss dafür sorgen, dass an dem geplanten Termin der Zugang zu seiner Wohnung möglich ist. Ob Sie nun persönlich zum Termin anwesend sind, oder ein anderer Familienangehöriger oder Bekannter, dass ist gleich. Es muss aber jemand da sein. Ob im negativen Fall der Vermieter/Gutschter berechtigt ist, eine vergebliche Anfahrt zu berechnen, vermag ich nicht zu beurteilen, das sollte schon ein Anwalt machen. Sie sollten es aber so weit garnicht kommen lassen, sondern zum gewünschten Termin den Zugang zu Ihrer Wohnung gewährleisten. Noch einen schönen Sonntag.
ja es geht sich ja nicht darum dass wir den nicht rein lassen wollen, sondern dass wir an dem tag keine Zeit haben und niemanden kennen der dafür Zeit hat. Wir wollen für sowas doch keinen Urlab nehmen.
bevor ich einen Termin mit jemand mache, in dem Fall einem Gutachter, spreche ich erst mal die Mieter an und frage nach an welchen Tagen es ihnen passen würde. Dann rufe ich den Gutachter an und stimme einen Termin ab. Notfalls muss man eben ein paar mal hin und her telefonieren.
Und sooooo ausgebucht sind Gutachter nun auch wieder nicht-.
es ist sicherlich richtig, dass ein Gutachter für Wochen im voraus festgelegt wird.
Da hätte eben der Vermieter, bevor er einen Gutachter beauftragt, vorher mit dem Mieter sprechen sollen und Termine erfragen, welche er dann an den Gutachter weitergibt und nicht umgekehrt.
um die eigentumsverhältnisse zu klären!?