Darf der Vermieter Termine machen und diese in Rechnung stellen obwohl wir keine Zeit haben

7 Antworten

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wenn der Vermieter weiß, dass ihr an dem Tag keine Zeit habt, soll er einen anderen Termin vereinbaren und den Gutachter nicht kommen lassen. Von daher würde ich die Kosten ablehnen.

Einen Termin muss er mit euch absprechen und wenn ihr beide arbeitet und kein anderer zur Verfügung steht, muss der Termin so gelegt werden, dass ihr keinen Urlaub machen müsst. Fertig.

Wozu soll denn ein Gutachten erstellt werden?

veroli 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 18:07

um die eigentumsverhältnisse zu klären!?

veroli 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 18:12
@veroli

sie überlegen sich die Eigentunmsverhätnisse zu verändern?!

vermutlich wollen die mehr Miete?!

guterwolf  02.09.2012, 22:28
@veroli

Eigentumsverhältnisse zu ändern? Wollen sie verkaufen oder was?

Zur wohnungsbesichtigung hat der Vermieter 1x im Jahr das recht in die Wohnung zu schauen nur mit dem Gutachter ist mir neu und als Vermieter sollte man in solch einem Fall auch schon mal mit dem Mieter reden

Wann eure Wohnung, deren Besitzer ihr als Mieter seid, von anderen, warum auch immer, betreten werden soll, bestimmt allein ihr den Termin. Ohne Zustimmung bzw. Bestätigung eines Terminvorschlages des Vermieters, kann er euch nicht die Kosten für den Gutachter (Wegegeld etc.) aufbürden. Weise also das Ansinnen zurück,

eine Ankündigung reicht auch 2 Wochen vorher.

veroli 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 14:00

demnach wären wir im "unrecht" ?!

Mismid  02.09.2012, 14:04
@veroli

Recht oder Unrecht ist nie eindeutig definiert. Im Endeffekt entscheidet das dann ein Richter...

guterwolf  02.09.2012, 14:41
@Mismid

dann überdenkt den Termin nochmal und sagt ihm, dass ihr an diesem Tag nicht könnt und er einen euch genehmen Termin machen soll.

veroli 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 18:10
@guterwolf

haben wir ja probiert wir haben ihm ja sogar andere Termine genannt an denen wir Zeit hätten aber er meinte ja dann müsse er uns das in Rechnung stellen.

guterwolf  02.09.2012, 22:26
@veroli

das ist ja Unsinn. Wenn ihr ihm sagt, der Termin am Tag X geht nicht, muss er nicht an diesem Tag einen Gutachter bestellen. Den bestellt man erst, wenn man weiß, dass der Termin steht. Ist doch logisch, oder? Da könnt ihr euch ruhig weigern das zu zahlen und das würde ich ihm auch sagen.

Hallo, Gutachter sind terminlich für Wochen im voraus festgelet und können nicht so ohne weiteres einen Termin verschieben. Wenn nun der Vermieter 3 Wochen (oder 2 Wochen und 6 Tage) im voraus seinen Besuch oder den des Gutachters, ankündigt, so ist das völlig ausreichend und der Mieter muss dafür sorgen, dass an dem geplanten Termin der Zugang zu seiner Wohnung möglich ist. Ob Sie nun persönlich zum Termin anwesend sind, oder ein anderer Familienangehöriger oder Bekannter, dass ist gleich. Es muss aber jemand da sein. Ob im negativen Fall der Vermieter/Gutschter berechtigt ist, eine vergebliche Anfahrt zu berechnen, vermag ich nicht zu beurteilen, das sollte schon ein Anwalt machen. Sie sollten es aber so weit garnicht kommen lassen, sondern zum gewünschten Termin den Zugang zu Ihrer Wohnung gewährleisten. Noch einen schönen Sonntag.

veroli 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 18:09

ja es geht sich ja nicht darum dass wir den nicht rein lassen wollen, sondern dass wir an dem tag keine Zeit haben und niemanden kennen der dafür Zeit hat. Wir wollen für sowas doch keinen Urlab nehmen.

guterwolf  02.09.2012, 22:28
@veroli

bevor ich einen Termin mit jemand mache, in dem Fall einem Gutachter, spreche ich erst mal die Mieter an und frage nach an welchen Tagen es ihnen passen würde. Dann rufe ich den Gutachter an und stimme einen Termin ab. Notfalls muss man eben ein paar mal hin und her telefonieren.

Und sooooo ausgebucht sind Gutachter nun auch wieder nicht-.

Haesilein1951  02.09.2012, 15:15

es ist sicherlich richtig, dass ein Gutachter für Wochen im voraus festgelegt wird.

Da hätte eben der Vermieter, bevor er einen Gutachter beauftragt, vorher mit dem Mieter sprechen sollen und Termine erfragen, welche er dann an den Gutachter weitergibt und nicht umgekehrt.