Schrebergarten mieten mit 16 Jahren?

11 Antworten

Könnte es sein, daß es Dir weniger um den Garten geht als vielmehr um die kleine verschwiegene Laube? :-)
Das bleibt aber unter uns. Denn sonst proben die vielen erfahrenen Juristen auf dieser Seite gleich wieder den Aufstand! :-))))

NEIN

Du bist noch nicht voll Geschäftsfähig, und die Kosten für Miete und Unterhalt übersteigen das was man als sog. Taschengeld Ausnahme als erlaubt betrachten kann.

jurafragen  23.08.2013, 17:13

und die Kosten für Miete und Unterhalt übersteigen das was man als sog. Taschengeld Ausnahme als erlaubt betrachten kann.

Nur kommt es darauf nicht an.

bcords  23.08.2013, 17:37
@jurafragen

Ja, stimmt. Mit Zustimmung der Eltern, können natürlich in dem Alter schon solche Geschäfte abgeschlossen werden. Anhand der Fragestellung bin ich davon ausgegangen das die Zustimmung nicht vorliegt.

jurafragen  23.08.2013, 23:21
@bcords

Es kommt auch bei § 110 BGB nie auf die Betragshöhe an, sondern nur auf die Herkunft der Mittel, mit denen der Vertrag erfüllt wurde.

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind und du jemanden findest, der dir einen Garten vermietet, dann geht das.

Frankieee21 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 17:15

Aber eigentlich erst mit 18 Jahren?

jurafragen  23.08.2013, 17:17
@Frankieee21

Ab 18 brauchst du nicht mehr die Einwilligung oder Genehmigung deiner Eltern.

Nein, Du brauchst die Unterschrift Deiner Eltern

jurafragen  23.08.2013, 17:14

Nein, nur die Einwilligung oder Genehmigung. Die sind aber nicht formgebunden.

Nein, du bist nur beschränkt geschäftsfähig und kannst einen Miet- oder Pachtvertrag nicht gültig. unterzeichnen.