Mietschulden aus einer früheren Beziehung, muss einer alles begleichen, weil der andere Insolvenz beantragt hat?
Mein Sohn, war nicht verheiratet, ist aus der damaligen gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie blieb wohnen. Beide standen im Mietvertrag. Jetzt soll er alle Mietschulden und andere Kosten bezahlen, weil sie Insolvenz angemeldet hat und nicht zahlen kann oder will. Sie ist in Arbeit und verheiratet. Gerichtliche Titel laufen auf beide. Wie kann er sich wehren? Sollen wir einen Anwalt hinzu ziehen? Danke.
4 Antworten
Sorry er kann sich nicht wehren. Er haftet für die Mietschulden im Zweifel gesamtschuldnerisch. Wenn die damalige Mitmieterin nicht zahlen kann hat der Vermieter das Recht sich mit der gesamten Summe an den anderen Mieter zu wenden. Deswegen werden ja auch immer beide Mieter aufgenommen und nicht nur eine Person usw."
"weil sie Insolvenz angemeldet hat und nicht zahlen kann oder will"
Wenn sie wirklich in Insolvenz ist dann kann sie nicht zahlen
Der Anwalt wird kaum helfen können, bei zwei gleichwertigen Mietschuldnern hat der Vermieter das Recht auf den anderen über zu greifen, wenn einer nicht zahlungskräftig ist, also in Insolvenz.
Da hat der, der arbeiten geht immer die A-Karte. Dem anderen passiert nichts.
Tolle Rechtssprechung.
Wenn die Titel auf beide lauten, haften sie als Gesamtschuldner. Der Gläubiger kann das Geld beim Solventeren vollstrecken. Und der muss sich das Geld dann im Innenverhältnis wiederholen. Dein Sohn muss also zahlen und kann sich dann von seiner Ex den Anteil holen.
Er haftet mit ihr gesamtschuldnerisch, weswegen er der Zahlung nicht entgehen kann. Wenn die Ansprüche bereits tituliert sind sowieso nicht. Er kann kann aber Ausgleichsansprüche gegen seine ehemaligen Freundin haben. Diese dürften von einer in der Zukunft liegenden Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren nicht umfasst sein.