Ist ein defekter Kühlschrank mit einer Haushaldsversicherung gedeckt?
Sind Geräte wie Kühlschrank und Herd, bei Defekt, durch die Haushaldsversicherung gedeckt?
5 Antworten
Was leistet die Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zB Möbeln, Teppiche, Elektrogeräte. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.
Also eher nein
Eine Ausnahme gibt es noch: Wenn die Küche deinem Vermieter gehört und etwas durch dein Verschulden defekt ist, würde hierfür deine Haftpflichversicherung aufkommen. Aber das kann ich mir bei einem Kühlschrank eher selten vorstellen ( außer du stichst beim Abkratzen des Eises im Gefrierfach mit dem Messer durch die Rückwand und beschädigst den Kühlmittelbehälter) Welche Zusatzversicherungen deine Hausrat so anbietet kann ich natürlich auch nicht wissen- es gibt da ja mittlerweile alle möglichen Sachen. Aber ein Defekt auf Grund einer normalen Abnutzung wird wohl keine Hausratsversicherung abdecken.- Wäre allerdings mal ein Ansatzpunkt! Bei Miele gibt es übrigens mittlerweile ein 10-Jahres-Garantie optional bei Gerätekauf als Zusatz.- Das wäre dann eine echte Versicherung- da du 10 Jahre lang sämtliche Reparaturen kostenlos bekommst.
Du meinst eine Hausratversicherung ?
Dort sind die genannten Geräte entsprechend und bis zur Höhe deiner Police gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Blitzschlag-, Hagel-, Einbruchs-, Raub- und Vandalismusschäden versichert.
Die Herdplatte (bei Ceran- bzw. Induktionsfeld) ist zusätzlich über eine Glasbruchversicherung versicherbar. Auch bei Selbstverschulden, wenn z.B. eine Tasse aus dem Schrank fällt.
Ich hätte es nicht besser formulieren können
Die Antwort von @BornAlive ist, abgesehen von der letzten Bemerkung, nicht in allen Punkten stichhaltig. 1. Es gibt keine Haushaltversicherung sondern eine Hausratversicherung. 2. Eine Privat-Haftpflichtversicherung hat mit der Hausratversicherung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Dass die oft in einem Paket beisammen sind ist eine andere Sache. Es sind und bleiben aber grundsätzlich rechtlich 2 selbständige Verträge.
Grundsätzlich springt die Hausratversicherung bei einem defekten Gerät nicht ein. Ein Versicherungsfall gründet sich nur auf Schäden, deren Ursachen von anderen Ratgebern schon genannt wurden.
nein denke ich nicht ..das ist mehr hersteller garantie
DH! So früh schon eine richtige Antwort. :-)