Ist ein Azubi gleichzustellen mit einem FSJler? Und steht eine Honorarkraft darüber? (Pflege)

2 Antworten

Hallo :) 

Ich kann dir leider mit Paragraphen nicht weiterhelfen, bin aber selbst HEP-Azubi und zur Zeit im Anerkennungsjahr.

 Ein FSJler/Bufdi ist jemand, der keinerlei Vorerfahrungen haben muss/hat. Da man als HEP-Azubi ja schon diverse berufsbezogene Inhalte hatte sowie praktische Erfahrungen, kann es rein logisch nicht sein, dass ein HEP-A. mit einem FSJler gleichgestellt ist. Dies sollte sich auch im Gehalt niederschlagen... ich habe selbst durch ein FSJ meine Liebe zu diesem Beruf entdeckt und verdiene jetzt das 3fache im Vergleich zu damals. 

Der I-Helfer ist ein eigenständiges Berufsbild, welches  man sowohl "ungelernt" als auch z.B. als HEP ausüben kann. Rein Gefühlsmäßig steht auch dieser über dem Azubi, da er ja nicht (mehr) ausgebildet wird.

Als Azubi ist man in einem Betrieb unter all den Angestellten meist der Letzte in der Nahrungskette. Leider unabhängig von Praxiserfahrungen/Berufserfahrungen oder momentanen (Aus)Bildungsstand. In meinem Betrieb arbeitete auch eine Bufdi, über welcher ich gestanden habe. Auch unsere studentischen Hilfskräfte sind theoretisch  "unter" mir. 

Ferner unterscheiden wir bei uns zwischen Fach- und nicht-Fachkräften, eingeteilt in Hauptamtler/Nebenamtler. 

Dintjepje 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 19:03

Der I-Helfer ist im FSJ/BFD ja (meist) ungelernt. Man beendet ihn bei meinem Träger mit dem Inklusionsassistenten (Den ich Inne hab) Die Honorarkräfte unter deren Leitung ich stehe haben meiner Kenntnisse nach keine direkte Ausbildung in dieser Branche, vielleicht mal ein BFD gemacht und halt als Honorar-Kraft gearbeitet. Wäre ich da nicht mindestens gleichwertig oder kommt es auf die Berufserfahrung an?

DeliriumTremens  31.03.2015, 19:13
@Dintjepje

Wenn du sagst:

Die Honorarkräfte unter deren Leitung ich stehe haben meiner Kenntnisse nach keine direkte Ausbildung in dieser Branche, vielleicht mal ein BFD gemacht und halt als Honorar-Kraft gearbeitet. 

wer hat diese Unterordnung festgelegt? Sind das deine Anleiter / Vertragliche Regelung?

Wenn sie dir offiziell übergestellt sind, ist auch deren Ausbildung egal... auch wenn es bei mir nicht möglich ist, der "Azubi" von Jemandem zu sein, der nicht ebenfalls HEP ist. 

Als FSJ'ler oder BFD'ler stehst Du formal in keinem offiziellen Arbeitnehmerverhältnis zum Arbeitgeber, da Freiwilligendienste als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements gelten. Das heißt, dass Du z. B. bestimmte Dinge nicht einklagen kannst, die ein Azubi einklagen könnte. Zwar hast auch Du eine FSJ-/BFD-Vereinbarung unterschrieben (hoffentlich!), aber wenn dagegen verstoßen wird, solltest Du Dich zunächst hilfesuchend an Deinen Träger/Deine Zentralstelle wenden (das wiederum kann ein Azubi nicht). Außerdem darfst Du nur praktische ergänzende Hilfstätigkeiten ausüben und keine Aufgaben, die nur eine ausgebildete Fachkraft erledigen darf. Dein Einsatz im Freiwilligendienst muss arbeitsmarktneutral erfolgen, d. h. es darf durch Deine Freiwilligendienst-Stelle keine Stelle gestrichen oder nicht besetzt werden. Gerade im Bereich der Integrationshilfe sollte kritisch hinterfragt werden, ob Freiwillige nicht in Wirklichkeit Dinge tun (sollen), für die eigentlich eine gelernte Fachkraft eingesetzt werden müsste - falls nämlich z. B. durch unsachgemäße Hebungen o. ä. Schaden angerichtet wird, haftet im Zweifel der Freiwillige selbst - deshalb im Zweifel lieber eine Aufgabe ablehnen, die Du Dir noch nicht zutraust! Jemand, der ein FSJ/BFD macht, steht also sozusagen ganz unten. Ein Azubi steht zumindest in einem offiziellen Arbeitsverhältnis, ist aber fachlich betrachtet noch "in der Lehre" - anders als ein FSJ'ler oder BFD'ler, der zwar auch vieles in der Praxis lernt, dadurch aber keinen Abschluss oder keine Ausbildung erlangt. Der Begriff Honorarkraft ist weit gefasst. Auch gelernte Fachkräfte können durchaus als Honorarkräfte angestellt sein und dürfen dann Dinge machen, die ein FSJ'ler/BFD'ler oder ein(e) Azubi nicht machen dürfen, da diese über keine entsprechende Qualifikation für gewisse Tätigkeiten verfügen. Honorarkräfte sind vereinfacht gesagt einfach nur Mitarbeiter/innen, die über keine Festanstellung verfügen. Weitere Informationen findest Du u. a. im Jugendfreiwilligendienstegesetz (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstegesetz (BFD), die sich einfach googlen lassen. Auch Dein Träger/Deine Zentralstelle sollte Dir mit solchen Informationen weiterhelfen können.