Recht auf einen eigenen Schreibtisch als Azubi
Hallo, ich mache eine Ausbildung zur Bürokauffrau und hätte da eine Frage zu meinen Rechten: Hab ich das Recht auf einen eigenen Schreibtisch oder einen Arbeitsplatz? Meine Situation: ich musste jetzt schon paar mal meine Abteilung wechseln, mal hatte ich einen Schreibtisch und mal nicht. UND WENN NICHT, dann musste ich MONATE lang einfach an nem Schreibtisch daneben sitzen und mich dazu "quetschen"! Azubi heißt nicht dass man wie Müll behandelt wer kann. Ich bitte um Hilfe, habe im Internet nichts darüber gefunden... bin echt am verzweifeln!!!
4 Antworten
Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht, aber lies dir mal deinen Ausbildungsvertrag durch. Danach halte ich es für angemessen, dass du einen eigenen Schreibtisch hast. Ich würde mich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erkundigen. Ich zitiere:
"Dieser Vertrag wird dann bei der zuständigen Kammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. ...............
Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages Bürokauffrau / Bürokaufmann
...............
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag Gemäß §§ 6-12 BBiG ergeben sich aus dem Vertrag für beide Vertragspartner Rechte und Pflichten.
Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind
dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen. ..............." (Zitat Ende"
Und wohlgemerkt: Das sind Mindestanforderungen!
BBiG heißt das Gesetzbuch für Azubis: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
(1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.
(2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.
(3) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
(4) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Ob´s da ein Recht drauf gibt.. bei uns war´s so, dass sowieso keiner nen festen Platz hatte.. je nachdem,w er da war, sass der eben am freien Tisch. Tische teilen gabs nur, wenn auf etwas eingearbeitet wurde, wo z.B. bei Rechnungswesen beide das Buchungsprogramm sehen sollten/mussten.
Sprich: Heutzutage hat man nicht das Recht auf einen generell eigenen Schreibtisch a la fest und immer meins.. aber einen eigenen Platz, auch wenn der wechselt, sollte man haben.
Ja genau keinen festen Platz, aber wenigstens einen freien Arbeitsplatz - GIBTS BEI MIR NICHT. Ich muss bei einer an dem Seitenrand meinen Laptop aufbauen und fertig.
Hmm das ist schwierig, denn die Ausbildungsstätte muss „nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein“ Leider ist dort nichts genaueres definiert was das nun bedeutet.
Ist es denn so das du wirklich nur daneben sitzt und selber garnichts zu tun hast? Also praktisch nur zusehen darfst? Weil dann verstoßen sie wirklich gegen das BBIG
Gruß Deamoina
schau mal hier, der fall ist Ähnlich: http://www.gutefrage.net/frage/buero-kein-schreibtisch
ich denke wenn deine Gesundheit beeinträchtigt wird durch komisches sitzen, oder du eine Gefahrenquelle darstellst weil du quasi im gang sitzt oder so (Fluchtwege müssen freigehalten werden!) könnte man darüber etwas machen.
Doch ich habe schon zu tun. Muss mich aber an dein Seitenrand vom Tisch setzen, meinen Laptop aufbauen und dort arbeiten.