Heilerziehungspfleger in der Ambulanten Pflege?

7 Antworten

Wie elenore bereits ausführt ist mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt. Damit ist die Tätigkeit und das Berufsbild einer Altenpflegerin geschützt, vergleichbare Tätigkeit wäre die der Kranken-/Gesundheitspfleger. Ab voraussichtlich 2012 werden alle Pflegeberufe in einer vermutlich generalistischen Ausbildungsordung zusammen geführt. Heilerziehungspflege wird soweit heute bekannt nicht dazugehören. Möglicherweise könntest Du als Altenpflegehelferin tätig werden, kommt auf die konkrete Tätigkeit und den Träger des Dienstes an. Im ambulanten Bereich stelle ich es mir ohne die fachspezifischen Kenntnisse sehr schwer vor, weil Du selbstständig arbeiten mußt. Eher käme daher eine Tätigkeit in einem Altenheim in Frage, evtl. liegt Dir der Bereich Beschäftigung, Gedächtnistraining etc.!?!

Heilerziehungspflege (auch Heilerziehung) beschreibt einen Sozialberuf, der die Assistenz in allen Lebenslagen zur Aufgabe hat. Im Speziellen handelt der Heilerziehungspfleger mit Menschen mit sogenannten Behinderungen, die über eine geistige oder körperliche Behinderung verfügen.

Ausgebildete Krankenschwestern können ohne weiteres in der Altenpflege tätig sein.

Habe das gefunden:

Mit dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt worden. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe hingegen, wird nach wie vor von den Bundesländern geregelt.

Es werden Kurzausbildungen angeboten, vielleicht solltest du das in Angriff nehmen, oder direkt eien Altenpflegeheimleiterin vor Ort befragen.

Ob man in der Altenpflege mit einer anderne Berufsbezeichnung wie z.B. HEP oder Krankenschwester arbeiten darf hängt von den einzelnen Bundesländern ab ob die die einzelnen Ausbildungen anerkennen. Schau dir doch deine Lehrinhalte in der HEP an und die in der Altenpflege, dann siehst du ob du es darfst.

Eine Kollegin von mir (hep) war bevor sie zu uns ins Wohnheim gekommen ist, auch in der ambulanten Pflege tätig (Bayern). Es kann aber auch sein, dass es da in den Bundesländern unterschiede gibt.

Sternchen172 
Beitragsersteller
 27.08.2009, 23:04

Ja, ich denke das manche Bundesländer da offen sind, ich wohne in Hessen und der Pflegedienst möchte natürlich abgesichert sein. hab mich auch schon durch`s Netz gewühlt aber keine richtige Antwort gefunden.:-(

zitronenmelisse  27.08.2009, 23:18
@Sternchen172

Ansich soll ja Hessen recht liberal sein, ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

Siehe hier: "Innerhalb des SGB XI wird als Pflegefachkraft diejenige Pflegekraft bezeichnet, welche eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz absolviert hat und in einer staatlichen Abschlussprüfung gezeigt hat, dass sie über entsprechende pflegerische Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügt."

HEPs sind weder nach dem Alten- oder dem Krankenpflegegesetz ausgebildet, noch haben sie eine staatliche Abschlussprüfung (Examen). HEPs genießen eine "staatliche Anerkennung". Also definitiv KEINE Behandlungspflegen nur Grundpflegen, also PFLEGEHELFER im Rahmen der Altenpflege!

Ich bin exam. Altenpfleger und habe über Jahre hinweg in multiprofessionellen Teams gearbeitet. Dazu sei gesagt, dass meiner Meinung nach multiprofessionalität damit beginnt, dass JEDE Berufsgruppe (Pädagogen, Therapeuten, Plegefachkräfte usw.) ihre Tätigkeits- u. Kompetenzbereiche kennt und diese dann wahrnimmt.

Oftmals ist dies nicht gegeben wie man sieht. HEP`s haben nunmal keine umfassende Kenntnisse im Rahmen der Behandlungspflegen. Jeder der gegenteiliges behauptet betreibt Augenwischerei auf Kosten der Klienten. Medikamentenlehre im Rahmen ihrer Ausbildung dient in der quintessenz dem angepassten Planen von Förderangeboten, nicht dem Spielen von Krankenschwester/Altenpfleger!