Schichtzulage als lehrling?

5 Antworten

das kommt auf die Schichtzeiten an. wenn die zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr sind, gibt es keine Zulagen.

ferner kommt es uf den Berufszweig und den Manteltarifvertrag an der für das Gewerbe zuständig ist, in welchem du deine Ausbildung machst.

Um genau zu wissen, was los ist solltest du dich an die für dich zuständige Handelskammer/Handwerkskammer wenden. Da gibt es einen Ausbildungsberater der dir kostenlos diese Frage beantwortet. Welche Kammer das ist, steht als als 3. Unterschrift/Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag)

Schichtzulage nur wenn Du auch Schicht arbeitest, nur das man da 'ne Ausbildung macht sagt ja nicht das man anspruch auf die Zulage hat

Mal abgesehen davon das Du nicht veraten hast wann die Schichten beginnen, unterliegst Du als Minderjähriger besonderen Vorschriften.

Schichtzulagen gibt es zwischen 20 uhr Abends und 6 Uhr Frühs. Also ein Zeitraum der in die Nachtschicht hineingeht und bei Spätschichten nicht so sehr zum tragen kommt.

Nachtschichten darfst Du noch nicht machen. Und wenn dein Schicht zwischen 6 und 20 Uhr liegt, gibts auch keine Schichtzulage.

Bin mir jetzt aus dem Stehgreif nicht gar so sicher, aber mit 17 darfst Du glaube ich bis 22 Uhr arbeiten. Müsste ich nochmal nachschauen.

Kannste aber selber google bemühen ... nennt sich "Arbeitszeitschutzgesetz"

Habe noch nie gehört, daß ein AZUBI im Schichtbetrieb eingesetzt werden darf. Das ist mir neu.

Musst Du denn Schicht arbeiten und wie alt bist Du?

dekan1993 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 22:42

Ich bin 17 ,ob ich muss wurde ich eigentlich nicht gefragt es ist mir so zugeteilt worden

Rockuser  20.12.2016, 22:44
@dekan1993

Tja, da Du mit 17 keine Schicht arbeiten darfst, bekommst Du auch die Zulage nicht. So einfach ist das.