Besteht eine Chance auf Wohngeld bei einer schulischen Ausbildung?

4 Antworten

Vielleicht hast Du Anspruch auf BaföG?
Ah, habe hier etwas gefunden: https://www.wohngeld.org/studenten.html ... kennst Du aber vielleicht auch bereits.

Sonst darf eine Wohnung, je nach Stadt, höchstens 633 Euro kosten.
Das ist offenbar in München zum Beispiel so.

Berlin hingegen hat einen Mietspiegel von 4, somit darf eine Wohnung dort höchstens 478 Euro kosten.

Köln, mit Mietstufe 6 ist mit 575 Euro dabei....

(um 3 teure Städte zu nennen)

Wenn Du in einem "Randgebiet" lebst, dann gehört dies eventuell nicht mehr zur Stadt und ist mit einem anderen Mietspiegel, meist sehr viel tiefer festgelegt. Darauf ist zu achten.


https://www.wohngeld.org/mietstufe.html

Außerdem, in diesen Preisen sind bereits die "Nebenkosten" (Hausflurlicht, Müll, Gartenpflege, [.....]) mit dabei. Hier ist mit 50-120 Euro zu rechnen, was noch auf die Grundmiete drauf kommt. Heizung wird nicht beim Wohngeld angerechnet, Strom und ggf. Gas hingegen (zumindest anteilig) schon.

Vielleicht weißt Du das aber bereits.... weiß nur nicht, was Du meinst, dass Du nach "Abzüge" noch ca. 800 Euro hast. Deine "Abzüge" interessiert vielleicht das Wohngeldamt nicht.....

Aber ja, informiere Dich weiter.... oder lass Dich direkt beraten. Rufe dort an, dann wird es sicherer, ob Du nun Anspruch hast oder nicht. Vom Wohngeldamt sind die oft freundlicher.... (als jene vom Jobcenter)....

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann besteht im Regelfall zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - oder BAB - und das sollte bei dir der Fall sein, dann bist du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem müsstest du beim Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen benötigt man auch noch.

Dieses liegt bei min.80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was man bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bekommen würde.

Bei einem Single z.B. würden das derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und davon dann min.80 %, zumindest das würdest du erreichen.

Wenn deine Eltern zu viel Einkommen haben oder auch du bzw.auch Vermögen, dann gibt es weniger oder auch gar kein Bafög - mehr und dann müsstest du dich an deine Eltern wenden, wenn du noch keinen Abschluss hast.

Da eine derartige Ausbildung im Prinzip Bafögförderungsfähig ist, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.

Was ist mit elterlichem Unterhalt ? Bist Du U25 - Kindergeldanspruch?

Maxi98137 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 18:49

BaFög wurde bei mir abgelehnt. Und das Kindergeld bekomme ich auch.

wilees  01.09.2020, 19:17
@Maxi98137

Weil ?? Einkommenshöhe Eltern? Zweite Ausbildung?

Maxi98137 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 19:28
@wilees

Selbstständigkeit meiner Eltern und eigenes Auto, auf das ich aber angewiesen bin und nicht verzichten kann, solange ich keine Wohnung habe, die näher an meiner Schule/ Arbeit ist

wilees  01.09.2020, 20:38
@Maxi98137

Unter den gegebenen Voraussetzungen besteht auch kein Anspruch auf Wohngeld.

stell einen Wohngeldantrag bei der zuständigen Wohngeldstelle!

Maxi98137 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 18:46

Geht das denn auch schon, wenn ich noch keine Wohnung habe?

Biberchen  01.09.2020, 18:47
@Maxi98137

das glaube ich nicht weil du auch Angaben zur Wohnung machen mußt!

Maxi98137 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 18:48
@Biberchen

hm ok, danke!