Bundesfreiwilligendienst: Kündigen, Zeugnis?

2 Antworten

Sprich mal mit deiner Einsatzstelle. Vielleicht könnt ihr eine Regelung treffen, dass du im Sept. '17 nicht mehr da sein musst (Urlaub, Überstunden abfeiern etc.) Schließlich läuft der Vertrag - entgegen der Absprache - einen Monat später, da könnte man dir auch etwas entgegenkommen, zumal du ja jetzt schon arbeitest.

Ob du bei vorzeitigem Ausscheiden einen Anspruch auf ein Zeugnis hast, weiß ich nicht, aber das kann dir dein Ansprechpartner vom BFD (nicht von der Einsatzstelle) bestimmt sagen.
Ansonsten ist eine BFD-Stelle keine heilige Verpflichtung, sie wird von den meisten nur als Zwischenlösung gesehen, um nicht untätig bzw. arbeitslos zu sein. Falls in der Zwischenzeit eine Arbeitszusage kommt oder ein Studium beginnt, hat das natürlich Priorität vor dem BFD. Deswegen wird eine Kündigung wohl keinen Schmutzfleck in deinem Lebenslauf darstellen, das sollte ein Arbeitgeber auch verstehen.

Annaxmaus 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 16:39

Vielen Dank, ich werde es bei der nächsten Möglichkeit ansprechen. 

Den BFD leiste ich nicht um Zeit zu überbrücken, sondern weil ich mit dem Dienst sehr hohe Chancen auf einen guten Studienplatz habe.

Tja, ich fing am 5. Sep. an, aber der Vertrag kam erst vor wenigen Tagen bei meiner Einsatzstelle an und er wurde auf den 1. Oktober angesetzt, weil es jetzt zu spät sei, noch einen Vertrag für September auszustellen und zu unterzeichnen...

So ist es. Das Bundesamt genehmigt keine Vereinbarungen Rückwirkend, selbst dann nicht, wenn sie schon länger dort zur Bearbeitung vorliegen. Ich finde es sehr zweifelhaft, dass das Bundesamt den späteren Beginn akzeptiert hat, ohne dass du das gegengezeichnet hast...

Ich fragte also nach, ob man es ändern könne und mir wurde gesagt, dass die Verträge immer auf ein Jahr festgesetzt sein müssen und ich notfalls kündigen muss. 

Ein Jahr ist die übliche Laufzeit. Allerdings sind auch Verträge ab 6 Monaten möglich. Willst du deinen Dienst früher beenden, kannst du selbstverständlich kündigen. Du hast nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Ich habe allerdings gehört, dass ich keinen Anspruch auf ein Zeugnis und eine Bescheinigung für den BFD habe, wenn ich nicht die volle Zeit, die in meinem Vertrag steht, bleibe.

Das ist Unsinn!

Wenn es nicht so sein sollte, habe ich Angst, dass sich eine Kündigung negativ auf mein Zeugnis auswirken könnte, da dort immer angegeben wird, weshalb man ausschied (eine Kündigung wird schließlich immer als sehr negativ angesehen).

Wieso? "Auf eigenen Wunsch" ist nicht negativ. Erst recht dann nicht, wenn du gleich anschließend etwas anderes machst.

Annaxmaus 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 16:36

Vielen Dank. 

Darf ich noch einmal kurz nachhaken?

"Allerdings sind auch Verträge ab 6 Monaten möglich."

Bedeutet das nun, dass ich eigenlich auch schon einen Vertrag für z.B. nur 6 Monate unterschreiben könnte oder MUSS ich immer für 12 Monate unterschreiben und dann kündigen, wenn ich schon vor Beginn des Dienstes weiß, dass ich nur x Monate machen möchte? Ich finde es etwas verwirrend, da man mir bei meiner Stelle sagte, BFD-Verträge MÜSSEN immer für 12 Monate angesetzt werden. 

"Erst recht dann nicht, wenn du gleich anschließend etwas anderes machst." 

So wird es leider nicht werden. Ich werde zwar im Oktober 2017 studieren, aber vorher werde ich noch etwas jobben (vermutlich ca. 3 Monate), um mir Geld für das Studium zu verdienen, also eine Lücke im Lebenslauf haben.

DarthMario72  16.09.2016, 16:41
@Annaxmaus

Bedeutet das nun, dass ich eigenlich auch schon einen Vertrag für z.B. nur 6 Monate unterschreiben könnte oder MUSS ich immer für 12 Monate unterschreiben und dann kündigen, wenn ich schon vor Beginn des Dienstes weiß, dass ich nur x Monate machen möchte?

Beides ist möglich.

Ich finde es etwas verwirrend, da man mir bei meiner Stelle sagte, BFD-Verträge MÜSSEN immer für 12 Monate angesetzt werden. 

Da irrt deine Einsatzstelle. Beim BFD ist das keinesfalls so. Bei FSJ kenne ich mich nicht so aus, da sind ein paar Dinge etwas unterschiedlich.

aber vorher werde ich noch etwas jobben (vermutlich ca. 3 Monate), um mir Geld für das Studium zu verdienen, also eine Lücke im Lebenslauf haben.

Auch dafür kannst du ein Zeugnis verlangen, dann hast du keine Lücke - wobei eine Lücke von drei Monaten nichts gravierendes ist. Zumindest solltest du dir ein einfaches Zeugnis geben lassen.

Annaxmaus 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 16:50
@DarthMario72

Dankeschön :)