Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und Stelle wird von andere Kollegin besetzt. Habe ich besondere Rechte als Vater?
Hallo zusammen,
da ich weitere Infos brauche, hier eine weitere Frage:
Mein befristeter Vertrag läuft zum 30.06. aus. Die Stelle soll von einer Kollegin, deren Vertrag am 31.07. ausläuft am 01.08. übernommen werden.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Die Kollegin ist Single. Ich mache meine Arbeit einwandfrei und habe viele Befürworter, aber trotzdem entscheidet sich der Abteilungsleiter für die Kollegin. (Abteilungsleiter hat mir als deutscher mit südländischem Aussehen bereits kriminelle Energien vorgeworfen, obwohl ich hier immer freundlich und nett bin) Zudem ist der Abteilungsleiter neu.
Es kann doch nicht sein, dass man so ein Spiel hier spielt. Gibt es da irgendwelche Rechte auf die ich mich berufen kann?
VG
15 Antworten
Da kannst du nichts machen.
Dein Vertrag war befristet. Den Termin, wann dieser Vertrag ausläuft, wusstest du. Das heißt, es liegt in deiner Verantwortung, dir für den Fall einer Nicht-Verlängerung eine neue Stelle zu suchen, sofern du nicht in die Arbeitslosigkeit willst. Da zieht auch das Argument "Familienvater" in keiner Weise.
Zudem bist du verpflichtet, dich 3 Monate vor Auslaufen der Frist, beim Arbeitsamt zu melden, sonst droht eine Sperre!
Und einen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages hast du nicht. Egal, wie gut du dich angestellt hast.
Dass er mit dir aufgrund deines südländischen Aussehens nicht verlängert hat, kannst du zwar behaupten und auch so empfinden, aber das beweise erstmal. Da hat man eigentlich keine Chance. Selbst, wenn es wirklich daran liegen sollte.
In erster Linie solltest du dich aber nicht an anderen Gründen für eine Nicht-Verlängerung festbeißen, als den einzigen relevanten: Dein Vertrag läuft aus und dein Arbeitgeber möchte diesen nicht verlängern.
Nö. Du wirst ja nicht gekündigt und die Stelle anderweitig vergeben.
Dein Vertrag läuft aus. Das haben befristete Verträge so an sich und dafür werden diese auch geschlossen. Wer den Job danach macht und ob die Person von intern oder extern kommt ist vollkommen irrelevant.
Du hast keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung oder Entfristung. Dass Du Nachwuchs hat hat damit gar nichts zu tun.
Es geht ja nicht um betriebsbedingte Kündigungen wo der Betriebsrat eventuell noch nach der Sozialverträglichkeit schaut.
Nein, dein Vertrag läuft aus und man muss dir keinen neuen Vertrag geben, man braucht auch keine Begründung.
3 Monate vor Auslauf des Vertrages musst du das beim Arbeitsamt angeben um keine 3-monatige Leistungssperre zu bekommen. Solltest du das noch nicht gemacht haben, mache es. Kuck immer wenn du frei hast Stellenanzeigen durch und fang schonmal an dich zu bewerben, vielleicht findest du ja davor schon wieder was.
Bei einer Befristung steht das außer Frage, wann das beendet wird. Da gibt es keine rechtliche Grundlage, eine Verlängerung zu erzwingen.
ganz krass
du hast einen befristeten Arbeitsvertrag - den Befristungsgrund solltest kennen - dieser Vertrag läuft aus. ob du verheiratet mit Kind bist, spielt keine Rolle
- Ehe und Kind war auch vorher vorhanden
Den Grund braucht er nicht kennen. Es ist ein Vertrag der ausläuft. Das ist schon der Grund.
seine Ehe mit Kind anführen - das wird vor Abschluss auch so gewesen sein, im Nachhinein das als Grund anführen - weil er als Nachfolger einen Single bekommt.
Ein Sozialplan greift hier nicht
Vielen Dank für deinen Kommentar, aber wozu das "ganz Krass"?