Ist die Miete die ich für meine Ex Freundin bezahle als Unterhalt bei der Steuer absetzbar?
Guten Tag Ich habe mich von meiner damaligen Freundin getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter und ich bin ausgezogen. Ich zahle jedoch für Ihre Wohnung die Miete als Unterhalt. Kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung angeben als Unterhalt auch wenn die Zahlung an ihren Vermieter geht aber sie im Verwendungszweck steht.
3 Antworten
Du bist unterhaltspflichtig für dein Kind (und ggf. auch für die Kindsmutter selbst, falls das Kind noch unter drei Jahre alt ist...).
Im Unterhaltsbetrag für das Kind - der nicht steuerlich absetzbar ist - ist auch ein Wohnkostenanteil für das Kind enthalten. Dieser kann also auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Bist du für die Kindsmutter noch unterhaltspflichtig, könntest du den an sie gezahlten "Betreuungsunterhalt" bis zu einer bestimmten Höhe (8820 Euro pro Jahr??) absetzen (einschließlich ihres Wohnkostenanteils).
Hätte sie zwar keinen Unterhaltsanspruch mehr an dich, wäre aber nachweislich "bedürftig", könntest du die Unterstützung für sie ggf. auch absetzen.
(Für den Nachweis der Zahlungen in der Steuererklärung wäre es vermutlich sinnvoller, diese als Unterhalt an die Frau zu überweisen....)
Du kannst doch die Unterhaltszahlung (Miete) direkt an deine Ex überweisen und diese Zahlung kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Sie entscheidet dann, ob die Zahlung für das Kind berücksichtigt wird oder sie die Miete davon bezahlt.
Hier ein Link dazu:
Hm könnte man drüber nachdenken.
Jedoch müsste deine Exfreundin wiederum diese Zahlung in ihrer Steuer ansetzen .. daran scheitert es oft (Man weiss ja nicht wie ihr auseinander gegangen seid .. hört sich allerdings noch halbwegs ok an ?)