Steuererklärung, Muss ich als vermieter Warm oder Kaltmiete als einnahme angeben?
Also , ich kriege als Vermieter z.B. 250€ Warmmiete. Da drin sind Strom und Heizkosten. Muss ich ich jetzt auch die Heizkosten als Einnahme angeben oder reicht es wenn ich nur die Kaltmiete angebe?
4 Antworten
Die Warmmiete als Einnahme und die dazugehörigen Ausgaben als Werbungskosten.
Das was du weiterberechnest, also Strom und Hizenergie, und Wasser kommt in die Zeile: Umlage. Die Kaltmiete in die Zeile Mieteinnahmen. Und deine Kosten die du hast sind wie schon gesagt wurde Werbungskosten.
die strom und heizkosten mußt du ja abführen. deshalb gibt man nur die kaltmiete an.
schließlich hattest du auch kosten um mit solar heizen zu können. und heizmaterial mußtdu ja immer einkaufen. somit ist es von den mietern eine art vorschuß, von dem du neues material einkaufst.
Auf der Seite 1 der Anlage V trägst Du die Mieteinnahmen ein, und zwar getrennt nach Nettokaltmiete und Nebenkosten.
Auf der Rückseite der Anlage V werden alle Werbungskosten erfasst, z.B. Abschreibung, Darlehenszinsen, Grundbesitzabgaben, Heiz- und Stromkosten, Schornsteinfeger, Hausversicherungen, etc.
LG, Danny
Gilt das auch wenn ich die Wohung druch Solar und Holz erwärme, dass heißt wenn ich Das Geld von den Mietern in meine Tasche stecke und später Holz zu kaufen.