Steuererklärung, Muss ich als vermieter Warm oder Kaltmiete als einnahme angeben?

4 Antworten

Die Warmmiete als Einnahme und die dazugehörigen Ausgaben als Werbungskosten.

Das was du weiterberechnest, also Strom und Hizenergie, und Wasser kommt in die Zeile: Umlage. Die Kaltmiete in die Zeile Mieteinnahmen. Und deine Kosten die du hast sind wie schon gesagt wurde Werbungskosten.

die strom und heizkosten mußt du ja abführen. deshalb gibt man nur die kaltmiete an.

Prodia 
Beitragsersteller
 13.06.2010, 15:21

Gilt das auch wenn ich die Wohung druch Solar und Holz erwärme, dass heißt wenn ich Das Geld von den Mietern in meine Tasche stecke und später Holz zu kaufen.

corvettedrv  13.06.2010, 15:25
@Prodia

schließlich hattest du auch kosten um mit solar heizen zu können. und heizmaterial mußtdu ja immer einkaufen. somit ist es von den mietern eine art vorschuß, von dem du neues material einkaufst.

Auf der Seite 1 der Anlage V trägst Du die Mieteinnahmen ein, und zwar getrennt nach Nettokaltmiete und Nebenkosten.

Auf der Rückseite der Anlage V werden alle Werbungskosten erfasst, z.B. Abschreibung, Darlehenszinsen, Grundbesitzabgaben, Heiz- und Stromkosten, Schornsteinfeger, Hausversicherungen, etc.

LG, Danny