Fahrtkosten zum Gericht von Steuer absetzbar?
Hallo,
kann man Fahrtkosten zum Gericht (Vorladung Strafsache) und Geldstrafen sowie Gerichtskosten von der Steuer absetzen? Wenn ja, wie und wo in der Steuererklärung?
Danke
4 Antworten
das meinst du nicht wirklich ernst?!
Beantrage dir doch beim Gericht Fahrkosten-Rückerstattung.
Geldstrafe und Gerichtskosten von der Steuer absetzen?
Geldstrafe - Nein... warum soll der Steuerzahler für deine Strafe aufkommen, ergibt doch 0 Sinn.
Gerichtskosten - Ja... da man hier auf seiner Arbeit fehlt.
Im allgemeinen lassen sich Prozesskosten als andere aussergewöhnliche Belastungen geltend machen. Siehe hierzu ein veröffentlichtes Urteil:
BFH-Urteil des VI. Senats vom 12.5.2011 - VI R 42/10 -:
Doch das ist mein Ernst... schau mal hier...
http://www.finanzfrage.net/tipp/straftaten-sind-zum-teil-steuerlich-absetzbar
Nein, das hat ja nichts mit der Erwerbstätigkeit und den Werbungskosten zu tun.
sicher nicht, man kann schnell mal eine Klage an den Hals bekommen ;-)
Strafen kann man nicht von der Steuer absetzen. Und wenn du Fahrtkosten zur Gerichtsverhandlung hast, kannst du es direkt dort von der Gerichtskasse zurückbekommen. Dafür gibt ein Formular. Aber ich glaube, es gilt nur für Zeugen, nicht für Angeklagte.
sicherlich nicht ?! was hat das mit der steuer zu tun :D
Berufsverbrecher^^