Steuererklärung - was kann ich steuerlich angeben?

7 Antworten

Man kann Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Das heißt die Arbeitstunden der Dienstleister (zB. Reinigungs-/Winterdienst, Gärtner, Handwerker usw.) wenn man per Überweisung gezahlt hat. Bitte deinen Vermieter am besten um eine gesonderte Auflistung zum Zweck der Vorlage fürs FA.

regelmäßig würde ich hier mindestens den Hausmeister ansetzen. Habe bislang auch noch nicht erlebt das das beanstandet wurde, da dieser eben ausschließlich Lohnkosten beinhaltet.

Wenn mans testen will könnte man noch die wartung der feuerlöscher ansetzen, da ich hier auch nur Lohnkosten annehmen würde ...aber 4,60 .. naja :D

die Reparatruren sind nicht zu erkennen was hier gemacht wurde bzw ob das nur Lohn wäre.... in der Praxis würde ich es wohl einfach mit ansetzen und schauen wie das FA es verwurstet.

petrapetra64  07.05.2019, 23:03

schornsteinfeger auf jeden Fall. Aufzugsarbeiten, Putzarbeiten und ggf Aussenanlagen, wenn das reine Wartungsarbeiten sind. Kann man aber nicht klar erkennen.

als Mieter nichts von alledem, außer Schornsteinfeger und Wartungsksoten.

Aber:

Wenn Lohn- und Fahrtkosten als haushaltsnahe DL steuerlich geltend gemacht werden sollen, dann müssen die in der Abrechnung explizit ausgewiesen sein. Beim Kaminkehrer würde ich es versuchen. Da sind die Lohnkosten zwar auch nicht ausgewiesen, aber das geht wahrscheinlich durch.

Also auch mit Klick auf das Bild Keine Chance, In der Bildanzeige ist ja auch Schluss. Beim Handy mag man das vergrößern können, aber hier komme ich nicht mal an den Zoom.

Scan sowas lieber ein schneid es auf das notwendige Format und stellt es dann rein.

In die Steuer kommt eh keine Miete, eher alles was man auch als Hauseigentümer absetzten kann Handwerker, also die erwähnten Dienstleitungen. Fahrten zur Arbeit. Krankheitskosten. Besorg dir ne gute Steuersoftware da klickt man sich einfach durch. Sieht was man übersehen hat und trägt ein was man hat. Unterlagen haben wir schon 5 Jahre nicht eingereicht

Bist du nun Eigentümer oder Mieter? Wenn ich das richtig sehe (lässt sich leider schlecht lesen) ist da auch eine Verwaltervergütung aufgeführt. Wenn du Mieter bist, darf die dein Vermieter natürlich nicht auf dich umlegen. Sieht so aus, als hätte er seine Abrechnung einfach an dich weiter gereicht.

Normalerweise sollten die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen noch extra aufgeführt sein. Die kannst du absetzen.

gigibuffon2000 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 08:18

Hallo, ich bin Mieterin. Die Verwaltervergütungen wurden mir nicht in die Nebenkosten eingerechnet, sie sind nur auf der Gesamtauflistung aufgeführt.

Zakalwe  07.05.2019, 08:20
@gigibuffon2000

Dann lese ich das falsch. Wie gesagt: Dein Bild lässt sich schlecht lesen.