Ist der Pferdekaufvertrag wirksam?

4 Antworten

Bin kein Jurist, aber ich lese das so:

  • Du musst die AKU zahlen
  • Der Kaufvertrag ist noch nicht wirksam
  • Wenn das Ergebnis da ist musst du die Verkäuferin benachrichtigen ob du das Pferd willst oder nicht
  • Da bereits 2 Tage vergangen sind ist es der Besitzerin nun erlaubt das Pferd anderweitig zu veräußern
  • Bezahlst du das Pferd jetzt schon obwohl das Ergebnis nicht vorliegt, wird der Kauf trotzdem wirksam

Also ganz ehrlich, ich würde da nix zahlen bis du das Ergebnis nicht hast. Wenn es ein paar Tage länger dauert kann das Pferd weg sein, na und? Besser als ein krankes Tier zu kaufen. Steht doch klar im Vertrag drin, vielleicht solltest du die Besitzerin darauf hinweisen diesen noch einmal zu lesen.

Isahh 
Beitragsersteller
 17.11.2018, 07:04

Danke erstmal für die Antwort.

Ihre Aussage war aber, dass sie jetzt sämtlichen Leuten abgesagt hat und schon Versicherungen gekündigt hat, sowie den Stall. Es war aber ganz klar abgemacht, dass erst die AKU läuft...

Ich bin total fassungslos. In manchen vertragen steht ja auch, dass wenn das Ergebnis einwandfrei ist der Vertrag wirksam ist, in meinem steht jedoch, dass ich erst eine Entscheidung treffen muss.

Mignon5  17.11.2018, 07:28
@Isahh
Ihre Aussage war aber, dass sie jetzt sämtlichen Leuten abgesagt hat und schon Versicherungen gekündigt hat, sowie den Stall. Es war aber ganz klar abgemacht, dass erst die AKU läuft..

Das vorschnelle Handeln der Verkäuferin ist ganz alleine ihr Problem. Vielleicht stimmt das nicht einmal und sie will nur Druck auf dich ausüben. Lasse dich davon nicht irritieren. Sie hat sich an den Vertrag zu halten und kann ihn nicht einseitig ändern.

Der vorstehende Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn das Pferd vom dem beauftragten Käufer (Name: wird noch bekannt gegeben, da ich zu dieser Zeit noch keinen nennen könnte) untersucht ist UND der Käufer sich entscheidet nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Pferd zu übernehmen.

Daran kann man nichts missverstehen. Erst Untersuchung, dann Entscheidung, dann gültiger Vertrag.

Nein, die Untersuchung hat eine Aufschiebende Wirkung. Erst Untersuchung, die die beauftragen und bezahlen musst, dann kannst du noch entscheiden, ob du das Pferd nimmst, erst dann wird gezahlt.

Isahh 
Beitragsersteller
 17.11.2018, 07:24

Danke.

Und wie würde es aussehen, wenn zwei Seiten vorher stehen würde, dass der Kaufpreis bis heute zu bezahlen ist ?

Mignon5  17.11.2018, 07:31
@Isahh

Du schiebst jetzt Bestandteile des Vertrages nach, die nicht in deiner Frage stehen. Um deine Situation zu beurteilen, müßte man den gesamten Vertrag kennen, weil möglicherweise noch andere Dinge im Vertrag stehen, die du uns ebenfalls nicht geschrieben hast.

archibaldesel  17.11.2018, 11:53
@Isahh

Dann ist dein Vertrag nicht schlüssig. Warum sollte ein Kaufpreis fällig werden, wenn der Kauf noch nicht zustandegekommen ist?

Nach meiner Auffassung (ich kann mich irren!) ist das Pferd im Augenblick noch im Eigentum der Verkäuferin, weil die Untersuchung noch nicht stattgefunden hat. Deshalb würde ich an deiner Stelle keine Anzahlung leisten, sondern erst einmal die Untersuchung in die Wege leiten.

Isahh 
Beitragsersteller
 17.11.2018, 07:06

Und wie sieht es danach aus? Sollte die Untersuchung okay sein kann ich mich doch trotzdem dagegen entscheiden ? Es steht ja so im Vertrag.

Mignon5  17.11.2018, 07:46
@Isahh

Ich denke ja, aber ich kenne nicht den gesamten Vertrag.