Darf sowas in einem Pferdekaufvertrag stehen?
Hallo, und zwar. Ich geh am Donnerstag den Kaufvertrag eines Pferdes (Privatverkauf) unterschreiben. Nur die jetzige Besitzerin schreibt in den Vertrag das das Pferd bis zum 20.08.16 dort stehen bleiben muss, weil ihr Pferd nicht alleine stehen soll. Darf sowas in einem Vertrag stehen? Denn eig wenn Geld geflossen und der Vertrag unterschrieben ist geht der Besitz des Pferdes auf mich über und ich habe das Recht das Pferd umzustallen?
PS: Ich hätte ab 1.8.16 schon einen neuen Stall und möchte gerne auch an diesem Datum ausziehen.
Es ist DRINGEND!!! LG
11 Antworten
Sobald das Pferd dein Eigentum ist, kannst du damit machen, was du willst. Daher sprich mit der jetzigen Besitzerin nochmal über den Vertrag.
Menschlich wäre es vllt eine nette Geste, das Pferd noch da stehenzulassen, damit das andere nicht allein ist
Ja, die gibt es, aber wenn nicht vereinbart ist, was passiert, wenn man sich nicht dran hält, also eine Vertragsstrafe, sind die sehr oft unwirksam.
Dem Pferd, das noch da ist gegenüber wäre mir die Verpflichtung eine größere als der Vorbesitzerin ;-)
Es handelt sich um eine sogenannte Nebenabrede. Diese muss schriftlich festgehalten werden, damit sich dann auch jeder darauf berufen kann.
Solche Nebenabreden sind gültig, solange keine anderen Gesetze dadurch verletzt werden. Allerdings ist das von der jeweiligen Rechtsprechung abhängig. (Vgl. Wohnungsrenovierung bei Auszug -> das wird heute anders beurteilt als früher)
Für genauere Angaben müsste man den Kommentar zu den Gesetzen heranziehen, in dem auch Präzedenzfälle genannt werden. Genaueres kann Dir da nur ein Anwalt sagen. Allerdings kann das auch dauern.......
Sauber ist es, bis zum 20.8. dort stehen zu bleiben. Damit kann Dir dann keiner an die Karre fahren. Es läßt sich nämlich nicht nur ein Vertragsbruch daraus machen (Im Zweifel kann sie damit den Vertrag rückgängig machen), sondern auch noch der Tierschutzaspekt könnte Dir zum Verhängnis werden. Hier kann man Dir vorwerfen, daß Du ein Tier in nicht artgerechte Haltung überführt hast ( Pferd steht alleine ). Bei der derzeitigen Auslastung der Gerichte hättest Du mit einer Klage die nächsten 11/2-2Jahre zu tun. Das sollte man wirklich vermeiden.
LG Calimero
Ich würde das als eine Kombination aus Kaufvertrag und Mietvertrag betrachten und denke mir daher: Du mußt dann also auf jeden Fall bis zum angebenden Zeitpunt die Miete zahlen, auch wenn du dann für die 3 Wochen eine Doppelbelastung hast.
was hindert Dich denn daran, so freundlich zu seien, das andere Pferd nicht im Stich zu lassen? Als Pferdefreund kann einem das Wohl anderer Pferde doch auch nicht kalt lassen? Wenn dieser Stall in für dich unzumutbarer Entfernung liegt, hättest du das Pferd erst dann kaufen sollen, wenn der Vorbesitzer es wirklich nicht mehr " braucht".
Du könntest ja in den Vertrag schreiben, dass der Kauf erst am 20. rechtsgültig wird, und du auch dann erst bezahlst - sofern die " Ware" sich dann noch in einwandfreiem Zustand befindet.
Ich könnte mir vorstellen, falls das allein zurückbleibenden Pferd deswegen durchdreht, und dadurch ein Schaden entsteht, könnte ein geschickter Rechtsanwalt Dir sonst die Schuld anlasten, wenn du den Vertrag so unterschreibst und das Pferd dann trotzdem einfach mitnimmst.
Hast du das Pferd schon bezahlt? Lieferdatum ist 20.8.
Wenn du das unterschrieben hast, dann hast du es ja auch so vereinbart, und deshalb das Pferd zum kauf bekommen, oder nicht?
Warum motzt du dann jetzt herum?
In einem Vertrag darf alles mögliche stehen. Wie gesagt, du hast die Bedingung unterschrieben, wäre ja schlimm wenn man jeder Bedingung zustimmen kann, sie aber nach Vertragsabschluß wiederrufen will.
Es gehört sich auch einfach nicht jetzt noch etwas zu ändern.
Heute ist Dienstag. Der Vertrag soll am Donnerstag unterzeichnet werden. Man beachte, dass es in der Frage darum geht, ob so ein Vertrag rechtens sei. Noch ist demnach nichts unterschrieben und die FS kann sich die ganz Sache auf Grund der Hinweise hier noch überlegen.
Dann kann sie es ja einfach bleiben lassen, das zu unterschreiben, wenn es ihr nicht passt.
Rechtens ist so ziemlich alles was man in einen Vertrag rein schreibt, so lange das nicht sittenwidrig oder unanständig in anderer Hinsicht ist.
In diesem Fall würde mein Vertrag so aussehen, das die Übernahme des Pferdes und die Übergabe des Geldes frühestens am 20.8. geschehen kann. Hatte sollche Sachen auch schon in Verträgen.
Als ich meine erste Stute gekauft habe, war diese gerade mal 3 Wochen alt - Lieferdatum und Bezahlung also im September.
Geldübergabe dann eben auf Lieferdatum setzten - super easy.
Und wenn es der Käuferin so nicht passt, dann kann sie das Kaufangebot ja zurück nehmen. Passiert auch jeden Tag.
Wenn es ein geregelter Sachübergang / Lieferungsdatum oder sowas in der Art ist, dann ist das völlig klar.
Ich hatte es eher so verstanden, dass das Eigentum per sofort überging, nur eine Stallbindung vereinbart wurde, um dem anderen Pferd den Partner zu schützen. Dann ist es rechtlich nur wirksam, wenn dann auch eine Vertragsstrafe o.ä. dahinter steht. Und dann ist es eher eine Frage von Gewissen und Ehrbarkeit, es einzuhalten.
In einem Vertrag darf alles stehen, was nicht direkt gegen geltendes Recht verstößt. Nur ist es nicht wirksam, wenn nicht dabei steht, was bei Zuwiderhandlung passiert. Das ist ja die Krux bei den meisten "Schutzverträgen". So lang nicht vereinbart ist, dass was passiert, wenn man sich nicht an die speziellen Klauseln hält, passiert auch nichts.
Das heißt, Du kannst wechseln. Wenn Ihr eine Vertragsstrafe, z.B. einen Geldbetrag, vereinbart habt, müsstest Du den Betrag halt abdrücken als Entschädigung für den Vertragsbruch.
Es geht ja immerhin nur um 20 Tage, die Du später gehen sollst. Warum? Was passiert da? Bekommt sie dann ein weiteres Pferd? Warum bekommt sie das dann erst? Kann sie es nicht schon früher haben, wenn eh schon klar ist, dass sie es bekommt?
Ich würde an Deiner Stelle trotzdem die paar Tage noch bleiben. Du hast später so viel Zeit, aber Dir bleibt Deine Ehre und Dein Gewissen gegenüber dem anderen Pferd rein. Meist sieht man sich zweimal im Leben - dieser alte Spruch stimmt schon - und dann hat man selbst es schöner, wenn man ein reines Gewissen hat und ein ehrbarer Vertragspartner ist / war.
Wobei mir das ganze, je länger ich drüber nachdenke, auch etwas seltsam vorkommt - ich würde den Kaufvertrag und entsprechend auch die Bezahlung des Pferdes auf den Tag festsetzten, wo ich das Pferd auch holen kann. Dann eben am 20.
Ich würde aber nicht ein Pferd kaufen, wenn ich gebunden bin. Wir wissen ja auch nicht, ob die Verkäuferin vertrauenswürdig ist - nicht, dass sie dann mit beiden Pferden vor dem 20. über alle Berge ist....
Ja, wissen tun wir nichts, aber lassen wir es doch mal bei der Unschuldsvermutung, dass die Verkäuferin sowas in dem guten Glauben macht, dass ihr verbleibendes Pferd nicht alleine zurück bleibt. Ich hatte bei Kauf meines ersten Pferdes auch ein ganz blödes Gefühl, weil ich keine Eigentumsurkunde ausgehändigt bekommen habe. Anzunehmen, dass der vorherige Eigentümer die verlegt hatte, aber kann man sicher sein?
Man wird misstrauischer, wenn man genug entsprechendes erlebt hat.
Wenn man zum Beispiel mal zur Werkstatt kam, um seine dort eingelagerten Reifen montieren zu lassen, und die Werkstatt ist samt den Rädern verschwunden u. ä.....
Daher: wenn ich ein seltsames Gefühl bei einer Sache habe, dann lasse ich es inzwischen.
Das allerdings stimmt und was man im Lauf seines Lebens so erlebt, ist schon einigermaßen unglaublich.
Ohne diese Klausel hätte die alte Besitzerin vielleicht gar nicht an sie verkauft. Und nein, man kann nicht einfach machen was man Lust und Laune hat.
Es gibt schon Bedingungen im Vertrag, die eingehalten werden müssen.