Kaufvertrag angeschlossen Käufer meldet sich nicht?
Hey zusammen ich habe da mal eine Frage.
Wie verhält es sich wenn man Z.b. ein Fahrrad verkauft und einen Kaufvertrag macht. Die ware soll versendet werden und Verkäufer und Käufer begegnen sich nicht.
Der Käufer macht den Kaufvertrag fertig unterschreibt diesen und schickt diesen zum Käufer. Darin steht das per Vorkasse gezahlt werden soll und nach Erhalt des Geldes das Fahrrad verschickt wird.
Dieser Vertrag wird per Post zum Käufer geschickt. Dieser soll unterschreiben und eine Kopie zurück schicken.
Nun meldet sich diese Person auf allen Plattformen ab und man hört nichts mehr von ihr. Kann man das Fahrrad dann weiter verkaufen oder muss man Angst haben das er irgendwann den Vertrag unterschreibt und es einfordert
6 Antworten
- es ist ein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen. Beide Seiten haben ihre Rechte und Pflichten daraus.
- So lange der Vertrag nopch gültig ist, kann jede Seite die Erfüllung verlangen. Sprich Geld gegen Ware.
- Wenn der Käufer nun den Vertrag nicht unterschrieben zurück schickt und sich in keinsterweise anders äußert, kannst du als Verkäufer ihm eine angemessene Frist setzen mit dem Hinweis, das der Vertrag dann für nichtig erklärt wird und du das Fahrrad weiter verkaufen wirst.
es ist ein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen.
Der Käufer hat den Vertrag anscheinend weder unterschrieben noch mit der Erfüllung (Bezahlung) begonnen.
Bisher sehe ich nur eine Willenserklärung, nämlich den Antrag des Verkäufers.
Wenn man davon ausgeht, dass dein schrieben ein Angebot war, so kann er es nur sofort annehmen ( also 2 mal Postweg + ein paar Tage), danach bist du nicht mehr daran gebunden.
Und deshalb versendet man als Verkäufer den Vertrag zunächst OHNE Unterschrift, unterschreibt erst, wenn der Vertrag vom Käufer unterschrieben zurück kommt.
Nun hast Du tatsächlich ein Problem! Denn genau das, was Du schreibst, könnte passieren.
Aber da Du ja scheinbar eine Postanschrift hast, fordere schriftlich unter Fristsetzung zur Rücksendung auf, ..... fordere ich Sie auf den unterschriebenen Kaufvertrag bis zum 15.09.2018 zurück zu senden .........., erkläre in diesem Schreiben, sofern der Vertrag nicht bis zum 15.09.2018 bei Dir ist, Deinen Rücktritt vom Vertrag.
Wichtig: Versende per EINWURFEINSCHREIBEN!
Viel Erfolg
Die Zusendung des Kaufvertrags würde ich rechtlich als Antrag interpretieren. Dieser erlischt nach § 146 BGB, wenn er nicht rechtzeitig angenommen wird. Diese Rechtzeitigkeit wird in § 147 (2) BGB konkretisiert:
Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Bei Versand per Briefpost bedeutet das einen Zeitraum von ca. 7 Tagen.
Nach 14 Tagen kannst Du das Fahrrad problemlos anderweitig verkaufen. Sollte der jetzige Käufer dann noch ums Eck kommen, kannst Du ihn auf den erloschenen Antrag verweisen. Oder auf die Verwirkung (§ 242 BGB, venire contra factum proprium) seines Anspruchs.
Ok vielen dank für die Antwort werden zur Sicherheit trotzdem nochmal ein Schreiben schicken in dem ich ihm eine Frist setze.
Na ja, und wenn der Käufer anhand von Zeugen/E-Mail/Whatsapp nachweisen kann, dass man sich bereits geeinigt hat, ein Kaufvertrag bereits zu stande gekommen ist, der lediglich "nur noch" aus Beweisgründen schriftlich fixiert wurde, ........?
Die Frage wird sein, ob in diesen "Vorverhandlungen" bereits über alle essentialia negotii Einigung erzielt wurde. Wenn beide sich darauf geeinigt haben, einen schriftlichen KV aufzusetzen, ist die "formfreie" Einigung zuvor vermutlich noch nicht als rechtsverbindlicher Kaufvertrag zu verstehen. Ansonsten wäre das Schriftstück hinfällig und der Käufer bereits daraus verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
Ja wir hatten uns nur geeinigt einen Kaufvertrag zu machen ich habe einen aufgesetzt und ihm geschickt
Du hast also keine Möglichkeit mit dem Käufer zu kommunizieren, auch nicht (nochmals) per normalen Brief? Im Kaufvertrag sollte doch der Name drin stehen.
Schreibe ihm einen Brief, setze ihn eine Nachfrist von 10 Tage mit dem Hinweis, dass du dann vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Also per Post kann ich ihn nochmal schreiben. Aber bei Facebook ist der Account gelöscht bei whats App ist er seit einer Woche nicht mehr aktiv undwenn ich Anrufe geht er auch nicht mehr ran
Ok und wie stelle ich sicher das er das auch liest bzw es bei ihm ankommt?