Kann man von einem Pferdekaufvertrag nach 8 Monaten zurücktreten?
Ich habe letztes Jahr Ende April mein Pferd verkauft. Der Verkauf lief alles reibungslos, eine kleine AKU wurde gemacht, wovon ich (Verkäufer) nichts mehr mit zu tun hatte. Jetzt, 8 Monate später wurde festgestellt dass er einen Chip hat. Die Käuferin will sich nun mit mir „einigen“, was ich aber nach der langen Zeit eigentlich nicht einsehe. Hat sie jetzt irgendwelche Rechte, die mich belasten können?
Ich habe ihr noch geholfen, alte Röntgenbilder zu organisieren, um festzustellen ob damals schon was zu sehen ist - und es ist Fakt. Zu mir hat aber nie ein Tierarzt was gesagt und ich bin von einem gesunden Pferd ausgegangen. Was nun? Mir bereitet das schlaflose Nächte...
4 Antworten
Grundsätzlich bist du als VK verpflichtet, die “Sache“, also das Pferd, mangelfrei zu übergeben. Da dir zum Zeitpunkt des Verkaufs der Mangel nicht bekannt war, aber bereits vorhanden, beweisbar durch die alten Röntgenbilder, wie ich es verstanden habe, kommt es nun darauf an, ob das Pferd noch dem vereinbarten Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden kann.
Sprich: wurde das Pferd als Turnierpferd verkauft u. kann jetzt aber aufgrund des Chips keine Turniere mehr gehen kann, dann bist du als VK in der Pflicht.
Die Rechte des Käufers sind in § 437 BGB geregelt. Steht fest, dass das Pferd im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, kann der Käufer nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, nach den §§ 440, 323 und 326 Absatz 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern. Ferner bietet sich ihm die Möglichkeit, vom Verkäufer nach §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
Ein vereinbarungsgemäß als Freizeitpferd verkauftes Tier ist nicht mit einem Sachmangel behaftet, wenn das Tier trotzdem bei normaler Belastung als Freizeitpferd nicht lahmt, also ein klinischer Befund vorliegt, der auf den vom Käufer mitgeteilten Verwendungszweck praktisch keine nachteilige Auswirkungen hat. Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, dass beim Kauf eines Pferdes das bloße Vorhandensein einer Erkrankung nicht ohne weiteres zur Bejahung eines Sachmangels führen muss. Quelle http://www.pferderecht-mk.de/pferdekaufrecht.html
Der Tierarzt hat das in dem Fall zweimal nicht erkannt & ich wusste ebenfalls von nichts, habe mich schließlich auf ihn verlassen.
Rechtlich gesehen bist du trotzdem in Pflicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Pferdes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Eine vereinbarte Beschaffenheit kann ein vereinbarter Zustand (z.B. "gesund", "brav", "M-fertig") oder auch ein vereinbarter Gebrauchszweck des Pferdes (z.B. Dressurpferd, Springpferd, Voltigierpferd, Zuchtstute) sein. Häufig sind solche Vereinbarungen aber nicht getroffen worden oder aber sie lassen sich nicht beweisen, weil sie nicht schriftlich festgehalten wurden.
Dann richtet sich die vom Verkäufer geschuldete Beschaffenheit des Pferdes nach der sog. gewöhnlichen Verwendung. Dabei wird darauf abgestellt, was der Käufer bei "Sachen" gleicher Art und Güte erwarten durfte. Bei uns ist das in der Regel die Eignung und Einsetzbarkeit als Reitpferd.
Das Pferd muss also zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, d.h. bei der Übergabe (§ 446 BGB) an den Erwerber, mangelfrei gewesen sein.
Wenn sich dann Wochen oder gar Monate nach dem Kauf des Pferdes eine Problematik zeigt, stellt sich immer wieder die schwierige und alles entscheidende Frage: Bestand der Mangel bereits bei der Übergabe des Pferdes an den Käufer?
Wenn Verkäufer und Käufer beide Verbraucher (Privatkauf) sind, gilt für die Verjährung der Mängelansprüche grundsätzlich erst einmal die normale gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren! Quelle https://www.pferderecht-kanzlei.de/pferderecht/pferdekaufrecht/?mobile=1
Natürlich ist es dir unbenommen, deinerseits Ansprüche an den TA geltend zu machen. Das wird natürlich aufwendig, bist aber nicht chancenlos, wenn die damaligen Röntgenaufnahmen eindeutig einen Befund ergeben, der TA aber damals eindeutig keinen Befund diagnostiziert hat.
Es gibt Röntgenbilder aus der Zeit in der Du der Besitzer des Pferdes warst? Die wurden doch nicht ohne Grund gefertigt?! Darauf war, nach jetzigem Kenntnisstand, der Chip bereits zu sehen und kein Tierarzt hat Dich darauf hingewiesen? Komisch?!
Beim Verkauf an die jetzige Besitzerin war von diesen Röntgenbildern aber keine Rede? Hast Du da etwas verschwiegen?
Die Bilder wurden damals angefertigt, als ich mich dazu entschied ihn zu verkaufen. Der Tierarzt hat mir aber gesagt, dass alles gut ist und ich mir keine Gedanken machen muss was seine Gesundheit angeht. Darauf habe ich mich natürlich verlassen - bin ja kein Tierarzt!
Die jetzige Besitzerin hat auch eine kleine AKU gemacht, bei der auch nichts aufgefallen ist. Er jetzt wo er nicht mehr klar läuft und wohl schmerzen hat.
Ich habe nichts verschwiegen - ich wusste ja selbst von nichts!
Lahmt dsd Pferd deswegen oder so?😅
also wenn du Pech hast kann sie dir das Pferd sogat zurückgeben und du musst ihr das geld wieder geben. Ein Käufer kannn grundsätzlicj 2Jahre von Kauf zurücktreten wenn das Pferd einen „mangel“ hat, was es nachweisbar auch schon vor dem Kauf hatte und es da noch nicht „erkennbar“ war oder man davon nichts wusste.
oder habt ihr im vertrag etwas anderes ausgemacht? Aber wenn nicht kann sie dir das Pferd innerhalb von 2Jahren wiedergeben wenn es etwas hat was es vorher auch schon hatte.
aber un sicher zugehen wie das ist würde ich nochmal wenn möglich einen Experten in dem thema fragen
ein "gebrauchtes" Pferd hat nur ein Jahr Gewährsmangelschutz;
also ist sie noch "in der zeit" den KAuf rüchabzuwickeln und du bist vermutlich in der Pflicht. Es gibt Spezialanwälte für Pferde-Sachen, die Erstauskunft ist nicht so arg teuer, wenn du keinen Rechstschutz hast...
Ich hoffe wir bekommen das außergerichtlich geklärt. Mein Tierarzt muss ich da rechtfertigen.
Der Mangel war selbst mir nicht bekannt. Ich habe ihr noch geholfen mit den Röntgenbilder von damals und jetzt sowas...
Ich an deiner Stelle würde abwarten was die Käuferin macht. Und wenn sie Scahdenersatz oder so will, würde ich mir �professionelle� Hilfe holen und gucken wie die Rechtslage in deinem Fall ist :)
wünsche dir viel Glück
Danke!
Lt. Rücksprache mit einem Anwalt, kann das auch nicht mein Problem sein, wenn ein Tierarzt das übersieht. Ich habe mich ja auf ihn verlassen & ihn dem Fall hat er zwei mal nicht richtig geschaut.
Aktuell läuft er nicht im Takt, ich denke schon das es ihm schmerzt.
Privatverkauf?
Ja Privatverkauf
In Deutschland denke ich nicht. Ich würde hierzu jedoch deine Frage in einem Rechtsforum stellen, ich bin bloß BWL Student ;)
Ich habe ihn als Freizeitpferd ausgeschrieben und verkauft.