Ist der Kaufvertrag gültig obwohl ich keine Anzahlung getätigt habe?
Ich habe in einem Lokal nach einem Saal mit Buffet angefragt und habe darauf hin einen Vertrag zugeschickt bekommen mit der Bitte den gesamten Betrag bis zum 01.11.18 zu zahlen. Nachdem ich mich doch zuerst von der Qualität des Essens überzeugen lassen wollte, bevor ich alles zahle, habe ich im Lokal angerufen und nachgefragt, ob man nicht einen Teil davor und einen Teil danach zahlen könnte. Sie meinten Sie melden sich noch bei mir. Tage und Wochen verstrichen und die Zahlungsfrist ist vergangen. Somit habe ich das interpretiert, dass Sie kein Interesse haben mit mir zu verhandeln. Das Datum der Feier war am 01.12 und bis zu dem Datum hat sich niemand mehr gemeldet. (ca. 40 Tage)
Am 02.12 hat mir das Lokal geschrieben und beschwerte sich wieso ich nicht aufgetaucht bin. Nun soll ich den Abend doch bezahlen.
Ist der Kaufvertrag gültig obwohl in Reservierung enthalten war, dass ich den Betrag bis zum 01.11 zahlen musste?
6 Antworten
Ich habe ..... angefragt
- aus meiner Sicht weder eine Reservierung noch ein Vertrag.
Vertrag zugeschickt bekommen mit der Bitte den gesamten Betrag bis zum 01.11.18 zu zahlen.
Du hast den Vertrag nicht unterschrieben - 2. Teil der Willenserklärung nicht angenommen und Du hast auch keine Zahlung bis zum vorgegeben Zeitpunkt geleistet - also nicht durch konkludentes Verhalten dem Vertrag zugestimmt. Ergo ist auch kein Vertragsabschluss zustandegekommen.
Im umgekehrten Fall - das Restaurant hätte einen weiteren Interessenten für den 1.Dezember gehabt, der einen Vertrag unterzeichnet und auch gezahlt hätte, dann hättest Du dich an diesem Tag auch nicht auf den Dir zugesandten Vertrag berufen können.
Danke für die Antwort! Das stimmt ich wäre nicht auf die Idee gekommen an dem Tag mein Recht auf den Saal einzufordern! Vielen Dank!
Ein Kaufvertrag entsteht, wenn zwei übereinstimme Willenserklärung existieren. So der schöner Satz zum Thema Kaufvertrag.
Siehst du zwei übereinstimmende Willenserklärung? Ich nicht!
Du hast selber geschrieben angefragt und eine Anfrage ist keine verbindliche Bestellung. Außerdem hast du noch mal telefonisch angerufen und gefragt ob man die Rechnung vor und nach dem eigentlichen Tag bezahlen kann, damit ist doch offensichtlich, dass es eben keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen gab und mir scheint, das Restaurant ist etwas chaotisch veranlagt.
Wenn du das Restaurant anschreibst und fragst ich habe vor am 01.12 für 10 Leute einen Saal mit Buffet in ihrem Restaurant zu reservieren, bitte nennen Sie mir dafür einen Preis.
Dann ist das eine Anfrage und Anfragen kosten nicht. Wenn dann das Restaurant dir eine Reservierungsbestätigung zusendet, dann ist erstens sein persönliches Problem weil er nicht lesen kann und zweitens ist das aus meiner Sicht eine Willenserklärung die du annehmen kannst oder eben nicht. Du hast nichts getan, nicht mal eine Zahlung geleistet.
Der Betreiber kann aber nicht sein Unvermögen auf dich abwälzen.
Hallo,
erst wenn du den Vertrag unterschrieben hast, bis du zur Zahlung verpflichtet. Die Anfrage ist hingegen unverbindlich.
Alles Gute und viel Glück!
Der Kaufvertrag wurde nicht unterschrieben zurück gesendet. In der PDF stand es sei eine Reservierungsbestätigung, jedoch sollte ich den Betrag zu dem oben genannten Datum zahlen. Somit sehe ich den Vertrag als nicht erfüllt wenn ich nicht gezahlt habe oder?
Danke für die Antwort. Dies war nett. Ich denke, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Du hättest entweder schriftlich oder mündlich deine Zustimmung geben müssen (übereinstimmende Willenserklärung), was nicht der Fall war. Somit ist auch kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.
Alles klar! Ich bedanke mich bei Ihnen! Das beruhigt mich wirklich! Dann muss wohl das chaotische Restaurant für den Schaden aufkommen. Danke!
Kein Problem und dies habe ich gern getan. Alles Gute!
Hallo,
Hast du den Vertrag unterschrieben? Oder nur ein Angebot eingeholt?
Wenn du ihn unterschrieben hast, handeln sie im recht. Dann wäre es deine schuld und du hättest dich bei ihnen noch einmal melden müssen.
Wenn du nichts unterschrieben hast dann müsstest du eigentlich nichts zahlen.
Der Kaufvertrag wurde nicht unterschrieben zurück gesendet. In der PDF stand es sei eine Reservierungsbestätigung, jedoch sollte ich den Betrag zu dem oben genannten Datum zahlen. Somit sehe ich den Vertrag als nicht erfüllt wenn ich nicht gezahlt habe oder?
Solange du die Reservierung nicht nochmal bestätigt hast sehe ich es als ungültig.
Alles klar! Vielen Dank! Das beruhigt mich :)
hast du den Vertrag unterschrieben zurück gesandt? Wenn ja musst du zahlen
Der Kaufvertrag wurde nicht unterschrieben zurück gesendet. In der PDF stand es sei eine Reservierungsbestätigung, jedoch sollte ich den Betrag zu dem oben genannten Datum zahlen. Somit sehe ich den Vertrag als nicht erfüllt wenn ich nicht gezahlt habe oder?
Rechtlich gesehen bedarf es keines Schriftstücks. Wenn du ein Angebot des Restaurants erhalten und du dieses (mündlich) bestätigt hast dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Soweit die Theorie. Jetzt zur Praxis: wenn das Restaurant nichts schriftlich von dir hat (Zusage oder Unterschrift) dann haben sie schlechte Karten. Da du bereits die Anzahlung nicht geleistet hast ( geschweige denn den ganzen Betrag vorab wie gefordert) hätte das Restaurant auch schon mal nachfragen können bzw. ich hätte dir als Restaurant bereits vorab den Vertrag gekündigt. Das das Restaurant so naiv war, dich trotzdem an dem Abend noch erwarten, zeugt doch von etwas Naivität bzw. Unkenntnis des Gastgewerbes. Wenn du nicht zahlst, können sie dir nicht wirklich was.
Vielen Dank! Das beruhigt mich sehr, dass laut den meisten der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist! Vielen Dank!!