Wann muss Schlüsselüberagbe erfolgen/ Hauskauf?

9 Antworten

Wann muss Schlüsselüberagbe erfolgen/ Hauskauf?

Dies steht im Vertrag sehr deutlich beschreiben, nach Deinen Angaben, nämlich:

Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer verpflichtet ist, uns das Haus bis zum 28.02 besenrein zu übergeben.

Also BIS ZUM 28.02., was soviel bedeutet wie, ab Vertragsschluss bis zum 28.02., exakt um 23.59 Uhr und 59 Sekunden.

Wenn der das vorher erledigen will, kann er das tun, ich erinnere an Deine Angabe: "BIS ZUM", muss er aber nicht.

Er sollte eigentlich schon Anfang Februar einen Termin haben, damit wir die Zahlung und die Schlüsserübergabe bis zuim 28.02 erledigen können oder?

Du scheinst das nicht ganz verstanden zu haben.

AM 28.02. ist die Hütte leer und besenrein. Da sind selbstverständlich Deine Sachen noch nicht drin, da ist nix drin. Und die Abendstunden des 28.02. sind noch der 28.02. und somit noch innerhalb der im Vertrag festgelegten Bedingungen.

Erst ab dem 01.03. kannst Du planen, da überhaupt den ersten gegenstand rein zu schleppen.

Wir haben unsere Wohnung gekündigt und wäre echt stressig an einem Tag den ganzen Umzug zu machen.

Dann hast Du das auch leider völlig falsch geplant. Natürlich ist das stressig, genau aus deisem Grund wäre es stressfreier, wenn auch teurer gewesen, wenn ihr eine gewisse Überlappungszeit mit eingeplant hättet.

Der Verkäufer scheint echt unzuverlässig zu sein

Wie kommst Du darauf? Im Moment hält der sich noch an die beiderseits vereinbarten Bestimmungen.

und er macht keine Gedanken darüber., dehalb wollen wir ihm mal erklären wie das alles ablaufen muss.

Nein, sorry, leider andersrum, man muss es leider erstmal Dir erläutern.

Also nochmal.

Der muss schlimmsten Falls erst irgendwann im Verlauf des Tages, welcher exakt bezeichnet ist als der 28.02. die Übergabe eines leeren und besenreinen Hauses durchführen.

Der Tag hat 24 Stunden und der hat Zeit bis 23.59 Uhr. Und wenn der bis zu dieser Minute das Haus besenrein übergibt, gilt der noch als zuverlässig.

dehalb wollen wir ihm mal erklären wie das alles ablaufen muss.

Du meinst, Du möchtest ihm gerne erklären, wie Du es lieber hättest, dass es ablaufen könnte.

Das kannst Du tun, jedoch muss der das nicht beherzigen. Wenn Du lieb und nett fragst, kann der eventuell bereit sein, den Übergabetermin einige Tage vor zu ziehen, um Dir einen gefallen zu tun.

Du scheinst jedoch momentan leider noch zu meinen, das stünde Dir zu, dem ist aber nicht so.

Wir wollen für ihn auch keine zusätzliche Kosten verurschachen ( falls wir nicht einziehen könnnen muss er Schadenersatz bezaheln).

Nochmal. Bis am 28.02., exakt um 23.59 Uhr und 59 Sekunden muss der gar nichts. So stehts im Vertrag und aus Deiner Sicht leider gilt genau das und nichts anderes.

Im Gegenteil, wenn Du die Wohnung gekündigt hast und am 28.02. raus sein und übergeben musst, ein nachmieter jedoch ab dem 01.03. einziehen möchte, jedoch nicht kann, bist Du der, der Schadensersatz leisten müsste, an Deinen Nachmieter.

Deine Planung ist da also ein wenig sher "auf Kante genäht".

Mein Vorschlag ist es, Du gehst zudem verkäufer, bist lieb, nett, anschmiegsam, pflegeleicht und abwaschbar und bittest ihne gaaaanz recht herzlich, ob er Dir nicht einige Tage vorher schon das Haus übergeben könnte oder Du zumindest Dein zeugs schonmal einstellen kannst.

Im Zweifelsfall stelle eine Kiste Riesling in Aussicht.

Vielleich klappt das dann.

Vampire321  27.01.2021, 10:46

Top ! ;)

jbinfo  27.01.2021, 10:20

Schöner hätte ich es auch nicht schreiben können.

Katze765  27.01.2021, 11:14

Sehr gut! Danke!

Wie kann man seine Wohnung zum 28.02. kündigen wenn die Hausübergabe auch erst am 28.02. erfolgen soll ? Wieder mal an der falschen Ecke sparen wollen. Das geht meistens schief.

Ich verstehe das Problem nicht. Der Vertrag ist doch eindeutig. Bis 28.02. muss er raus. Zwei Wochen vorher ist der 14.02. Bis dahin sind es noch drei Wochen. Wenn ihr eure Wohnung zum 01.03. gekündigt habt, war doch klar, dass ihr nur einen Tag habt. Wenn Euch das zu wenig ist, warum habt ihr den Vertrag so unterschrieben, bzw. warum habt ihr nicht zum 01.04. gekündigt?

Ich lese nichts von einem Zahlungsziel 28.02.

Insofern handelt der Verkäufer korrekt, wenn er erst auf die letzte Minute räumt. Der Satz „bis spätestens Tag X“ setzt lediglich ein Ende. Alles, was davor liegt, kann, muss aber nicht.

Natürlich sind Umzüge stressig. Aber für einen Umzug in Teilen und in Ruhe hättet ihr eure Wohnung noch einen Monat länger mieten müssen.

Also in eurem Kaufvertrag steht, dass er das Haus bis zum 28.2. Besenrein übergeben muss. Also kann er euch am 28.2. Das Haus besenrein übergeben und muss euch bis zum 14.2. euch das schriftlich zukommen lassen, dass die Übergabe am 28.2. stattfindet.