Falsche Fahrkarte im Zug gehabt?

6 Antworten

Nein, natürlich nicht. Tickets sind nicht rückwirkend gültig.

Ein Freund, der nicht weiß, wie alt du bist. Toll...

Auch wenn da jetzt wieder einige Moralapostel aufheulen:

Die 60 Euro sind ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt". Das wird vom Beförderungsunternehmen, hier Agilis, verlangt.

Das ist, per Definition, eine Fahrkarte zu einem weit überhöhtem Preis. Das ist dann rechtlich zweifelhaft, wenn der Fahrgast, also du, unter18 ist, und damit beschränkt geschäftsfähig ist. U18 dürfewn nämlich KEINE Geschäfte abschließen, die sie einseitig benachteiligen. Eine Nacherhebung in Höhe des tatsächlichen Ticketpreises ist also möglich, die 60 Euro NICHT.

Hir sollten deine Eltern in jedem Fall Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. DIE sind in diesem Fall nämlich dafür zuständig. Dies ist aber nicht endgültig rechtlich geklärt, unter Umständen akzeptiert das Beförderungsunternehmen den Widerspruch nicht.

Das Amtsgericht Jena (22 C 21/01) verneint mit seinem Urteil vom 05.07.2001 einen Anspruch der öffentlichen Verkehrsbetriebe auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt gegen minderjährige Schwarzfahrer. Die Begründung: Minderjährige sind lediglich beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) und daher nicht in der Lage, Rechtsgeschäfte, die sie finanziell benachteiligen und verpflichten, ohne Einwilligung der Eltern als ihre gesetzlichen Vertreter abzuschließen (§ 107 BGB). Selbst wenn die gesetzlichen Vertreter ihren minderjährigen Kindern zuvor explizit finanzielle Mittel überlassen, um eine Fahrkarte zu erwerben, ändert das nichts an der rechtlichen Situation, da die Richter auf das Minderjährigenrecht abstellen, dem sie eindeutig Vorrang vor allen weiteren gesetzlichen Vorschriften geben. Die Einwilligung der Eltern bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb der Fahrkarte und die damit verbundene Beförderung.

http://www.jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

Im schlimmsten Fall müssen deine Eltern also vor Gericht.

WIVHTIGH Und auch an die Moralapostel, die bei solchen Antworten gerne mal die Moralkeule schwingen):

Unabhängig davon ist Scwarzfahren eine Straftat nach StGB (Erschleichung von Beförderungsleistung) und kann strafrechtliche Folgen haben.

Damit Du die Ermäßigung bekommst, musst Du zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz des "richtigen" Tickets gewesen sein.

Nachdem auf dem Ticket das Kaufdatum (i.d.R. samt Uhrzeit) draufsteht, wird das eher nichts nützen.

Aber da Du minderjährig bist, können Deine Eltern Dich vor der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts bewahren. Sie haben nämlich dem Schwarzfahren nicht zugestimmt.

In den Agilis-Zügen befinden sich Fahrkartenautomaten, die man nach dem Einsteigen bedienen kann. Alles nur Ausreden!

Der zitierte Passus bezieht sich auf jemand, der sein Ticket nicht dabei hatte. Wenn du jetzt eins kaufst, stimmt ja das Datum nicht. Deshalb wird die komplette Strafe fällig.

Nein, diese Regelung gilt nur für einen "gültigen persönlichen Fahrausweis", also eine Fahrkarte, die auf Deinen Namen läuft - etwa eine nicht-übertragbare/personalisierte Monats- oder Jahreskarte.

Jetzt noch ein Ticket im Nachhinein zu kaufen, befreit Dich natürlich nicht von den 60€.

LG

Versuchen kannst du es , Aber normalerweise bezieht es sich darauf das wenn du deine Abonierte Fahrkarte vergessen hast .

Sebi102  10.03.2018, 17:32

Ja da hast du Recht

Gestiefelte  10.03.2018, 17:35
@Sebi102

Nein, das braucht man nicht versuchen. Ist sinnlos.