Wann verjähren meine Privatschulden?
Hallo zusammen,
ich habe von einem guten bekannten einen fünfstelligen Betrag geliehen bekommen, um mir ein KFZ zu kaufen. Der Betrag wurde direkt an das Autohaus überwiesen und der Kaufvertrag läuft auf mich. Dies war im Dezember 2016. Es wurde ein kurzer schriftlicher Betrag aufgesetzt mit einer Rückzahlungsvereinbarung von 300,- monatlich. Da ich alleinerziehende Witwe bin bzw. war konnte ich meine Raten nur sporadisch zahlen. Ende 2018 konnte ich leider keine Raten mehr zahlen und teilte dies dem Gläubiger auch mit.
Er teilte mir mit das die Sache erledigt sei und ich keine Raten mehr zahlen bräuchte und er mir den Rest erlassen würde. Dies ist aber leider nicht schriftlich festgehalten worden.
Nun im Juli rief mich seine Nichte an und verlangte die Zahlung wiederaufzunehmen. Sie wäre Generalbevollmächtigt und würde dies auch notfalls rechtlich einklagen. Der Gläubiger ist im hohen Alter und leider ein wenig durcheinander, um dies zu bestätigen. Kann ich mich auf eine Verjährung berufen? Er hat den Betrag nie angemahnt oder sonstiges.
Grüße Maria
3 Antworten
Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein. ... Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen.
Hallo
Schulden aus dem Jahr 2016 sind im Normalfall jetzt verjährt, sofern damals keine Mahnung geschrieben wurde.
Die Verjährung beginnt aber erst mit der letzten gezahlten Rate zu laufen.
Also nochmal zur Klarstellung: Sind die Raten wirklich wirksam vereinbart (Anwalt fragen), dann ist die Verjährung nicht eingetreten.
Ist die kurze Vereinbarung unwirksam, dann sind die Raten weiter fällig.
Die übliche Verjährungsfrist ist 3 Jahre.
Somit ist 2020 noch keine Verjähring eingetreten.
Im übrigen sollte man seine Schulden bezahlen, wenn man sich von älteren Bekannten Geld leiht!
Im übrigen sollte man seine Schulden bezahlen, wenn man sich von älteren Bekannten Geld leiht!
Die Schulden wurden ihr vom Glaeubiger erlassen (was aber leider nicht beweisbar zu sein scheint).
Das erstens nicht beweisbar ist und auch fraglich, wenn der Bekannte evt nicht mehr geschäftsfähig war, wenn er nicht nur leicht verwirrt war!
Wichtig ist aber auch der genaue Kreditvertrag und wie die Fälligkeit vereinbart wurde/ ob die Raten so festgeschrieben wurden.