Ist das Mitwissen einer Testamentfälschung strafbar?
Folgender Fall... Die Mutter zweier Kinder verstirbt. zu Lebzeiten wurde kein Testament erstellt. Der Witwer fälscht ein Testament und reicht es ein. sowohl Kinde A als auch Kind B wissen davon. es kommt zu Streitigkeiten zwischen Kind A und dem Witwer. Kind A meldet das gefälschte Testament dem Nachlassgericht, welches die Staatsanwaltschaft einschaltet. Hat sich Kind B aufgrund der Nichtanzeige nun strafbar gemacht?
6 Antworten
Die bloße Kenntnis einer bereits geschehenen Straftat ist grds. erstmal nicht strafbar.
Für ein (unechtes) Unterlassungsdelikt (in diesem Fall etwa Strafvereitelung, § 258 StGB) wäre eine Garantenstellung erforderlich, § 13 StGB. Die ist hier nicht gegeben.
Für bestimmte geplante Straftaten kann die Nichtanzeige strafbar sein, § 138 StGB. Jedoch haben wir hier keine dieser Katalogstraftaten.
Nein, man muss Familienmitglieder der direkten Linie nicht belasten
Nein, nur der Fälscher ht sich strafbar gemacht. Das Nichtanzeigen einer Urkundenfälschung ist nicht strafbar und innerhalb der Familie schon 3x nicht.
Mich interessiert eine ganz andere Frage, nämlich: WARUM FÄLSCHEN MENSCHEN EIN TESTAMENT? HABEN DIE KEINE ACHTUNG VOR DEM ERBLASSER?
Das Nutzer notarielle umschreiben von Häusern oder anderem Eigentum kostet ein Heidengeld! Ist dies nicht zu Lebzeiten geregelt worden, kostet es ein Vermögen!
Nein, keine Sorge