Von Stiefvater adoptierte Kinder im Testament des leiblichen Vaters
Mein Bruder und ich sind vom zweiten Ehemann meiner Mutter adoptiert worden. Unser leiblicher Vater hat während die Ehe mit meiner Mutter ein Testament aufgestellt und beim Holländischen Notar hinterlegt. Er hinterlässt darin alles an seiner Frau (unsere Mutter) und ansonsten seine Kinder. Durch die Scheidung ist das Erbrecht meiner Mutter verfallen im Testament, aber danach würde alles seine Kinder zu kommen. Jetzt ist der leibliche Vater gestorben und Erbfolgeemässig sind mein Bruder und ich keine Erbe weil wir adoptiert sind. Aber wären wir laut dem Testament immerhin noch seine Erben? Wir sind nicht mit Namen genannt, es steht nur darin "meine Kinder". Mein Vater war nich verheiratet, hatte ausser uns beiden keinen weitere Kinder, nur eine Schwester. Das einreichen vom Testament beim Nachlassgericht würde das ergeben, aber weil es um ein Holländisches Testament handelt müssen wir dann erst viele Kosten machen für das auffragen und die Übersetzung vom beeidigte Übersetzer. Gesetzlich gesehen sind wir jetzt nicht mehr seine Kinder wegen der Adoption vom Stiefvater, aber als mein leiblicher Vater dass Testament aufstellen liess, waren wir seine Kinder und hat er uns gemeint. Kann jemand mir sagen ob wir nun Erben sind oder nicht?
4 Antworten
Seid ihr als Kinder adoptiert worden? Dann ist das Erbrecht mit dieser Adoption verwirkt, da keine verwandtschaftlichen Verhältnisse mehr zum leiblichen Vater bestanden. Anders ist es mit einer Erwachsenenadoption, da wärt ihr weiter die Erben, sowohl beim leiblichen, als auch beim Adoptivvater.
Ein Testament ist zwingend bei Nachlassgericht abzugeben. Da es sich um ein bei einen Ausländischen Notar hinterlegtes Testament handelt, wäre den Nachlassgericht die Addresse des Notars mitzuteilen und den Notar der Tod des Erblassers und die Addresse des zuständigen Nachlassgerichts.
Kann jemand mir sagen ob wir nun Erben sind oder nicht ?
Nein, weil das zwei unterschiedliche Kammern am selben Gericht womöglich unterschiedlich entscheiden würden. In der Praxis dürfe vor allen relevant sein, wer die alternativen Erben sind. Insbesondere ist natürlich die Frage, ob es alternative Kinder gibt, die nicht adoptiert wurden. Wenn es keine alternativen Kinder gibt, dann ist die Bezeichung "meine Kinder" eindeutig.
Danke für die schnelle Antwort. Nein, so ein Erbe wünscht man keinen und ich fürchte es werd schwer ohne einen Anwalt.
Potentielle Erben können eine Erbschaft auch vorsorglich ausschlagen. Dann sind Sie definitiv keine Erben.
Ja, aber jetzt seid ihr Adoptivkinder. In dieser Sache würde ich einen Anwalt für Erbrecht fragen. Das ist sicherer als jede Spekulation hier. Kommt ja nicht jeden Tag vor, so ein Erbe wie bei dir.
Danke für die schnelle Antwort. Nein, so ein Erbe wünscht man keinen und ich fürchte es werd schwer ohne einen Anwalt.
Da ihr es zum Zeitpunkt der Aufstellung wart seid ihr auch die im Testament beschriebenen Erben.
Danke für die schnelle Antwort, ich hoffe nur Sie haben recht.