Von Stiefvater adoptierte Kinder im Testament des leiblichen Vaters

4 Antworten

Seid ihr als Kinder adoptiert worden? Dann ist das Erbrecht mit dieser Adoption verwirkt, da keine verwandtschaftlichen Verhältnisse mehr zum leiblichen Vater bestanden. Anders ist es mit einer Erwachsenenadoption, da wärt ihr weiter die Erben, sowohl beim leiblichen, als auch beim Adoptivvater.

Ein Testament ist zwingend bei Nachlassgericht abzugeben. Da es sich um ein bei einen Ausländischen Notar hinterlegtes Testament handelt, wäre den Nachlassgericht die Addresse des Notars mitzuteilen und den Notar der Tod des Erblassers und die Addresse des zuständigen Nachlassgerichts.

Kann jemand mir sagen ob wir nun Erben sind oder nicht ?

Nein, weil das zwei unterschiedliche Kammern am selben Gericht womöglich unterschiedlich entscheiden würden. In der Praxis dürfe vor allen relevant sein, wer die alternativen Erben sind. Insbesondere ist natürlich die Frage, ob es alternative Kinder gibt, die nicht adoptiert wurden. Wenn es keine alternativen Kinder gibt, dann ist die Bezeichung "meine Kinder" eindeutig.

Danke für die schnelle Antwort. Nein, so ein Erbe wünscht man keinen und ich fürchte es werd schwer ohne einen Anwalt.

Potentielle Erben können eine Erbschaft auch vorsorglich ausschlagen. Dann sind Sie definitiv keine Erben.

Ja, aber jetzt seid ihr Adoptivkinder. In dieser Sache würde ich einen Anwalt für Erbrecht fragen. Das ist sicherer als jede Spekulation hier. Kommt ja nicht jeden Tag vor, so ein Erbe wie bei dir.

Banya 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 21:21

Danke für die schnelle Antwort. Nein, so ein Erbe wünscht man keinen und ich fürchte es werd schwer ohne einen Anwalt.

Da ihr es zum Zeitpunkt der Aufstellung wart seid ihr auch die im Testament beschriebenen Erben.

Banya 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 21:22

Danke für die schnelle Antwort, ich hoffe nur Sie haben recht.