Hallo an Euch, es geht um folgendes:
Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft.
Hier der Vertragsinhalt :
§ 1 Vertragsgegenstand
Folgende Hardware und Software wird veräußert:
Computer :
-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.
§ 2 Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt.
Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.
§ 3 Rechte
Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.
Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.
§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität
Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:
Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig.
Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.
§ 5 Übergabe
Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:
o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.
§ 6 Sonstiges
Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:
Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate.
Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig.
Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.
Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer
Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!!
Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen.
Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.
Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich
Ein dritter erwirbt in solchen Fällen gutgläubig Eigentum gem. § 932 BGB.