Kann man als Nicht-Eigentümer eine Sache verkaufen?
Kann jemand der Nicht-Eigentümer über eine Sache oder Gegenstand ist, diese Sache oder Gegenstand verkaufen?
Wenn nein, warum darf man dann Autos, die ab dem 1. Oktober neu gekauft worden sind verkaufen. Auf den neuen Fahrzeugbrief der Europäischen Union steht, dass man nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist. Wie lässt es sich dann erklären?
4 Antworten
Du kannst als nicht Eigentümer selbstverständlich ohne Verkaufsbevollmächtigung des eigentlich Eigentümers keine Ware verkaufen. Derjenige, der sie allerdings von dir kauft, kauft es im guten Glauben, dass heißt, er darf die Ware behalten.
Du musst dann mit Schadensersatzforderungen des eigentlichen Eigentümers dir gegenüber rechnen.
Das steht dort, weil früher angenommen worden ist, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefes auch Besitzer des Fahrzeugs ist, dem ist nicht so. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Hoffentlich hilft das ;-)
Ja, Danke.
Aber dann kann man normalerweise oder rechtlich gesehen Autos die ab dem 1.10.2005 zum ersten Mal verkauft worden sind nicht weiterverkaufen oder?
Was sagt uns das Wort Nicht-Eigentümer? Denk mal scharf nach
Da hast du vollkommen recht Melonibaum!
Nein, das ist etwas anders zu sehen.
Der Fahrzeugbrief galt als Eigentumsnachweis, sprich, wer den Brief hatte, war der rechtmäßige Eigentümer des Farzeuges, Bei der Zulassungsbescheinigung ist das anders, da steht nur der Halter eingetragen, der Eigentümer kann ganz jemand anderes sein.
NAtürlich kannst Du auch ein Auto mit Zulassungsbescheinigung weiterverkaufen, im Kaufvertrag muß der Verkäufer ja erklären, dass es sich um sein Eigentum handelt.
Es ist über viele Jahre ein Trugschluss, dass, der den Fahrzeugbrief hat, auch automatisch der Eigentümer ist. Das war schon immer falsch. Eigentümer ist die Person die im Kaufvertrag steht.