Defektes Gerät verkauft, Käufer will Geld zurück?
Hallo,
ich habe letztens ein iPhone bei Kleinanzeigen verkauft, weil es nicht mehr angeht. In der Anzeige habe ich es ausdrücklich als defekt verkauft und gleichzeitig Rücknahme ausgeschlossen. Wir haben uns getroffen, er hat es sich angeschaut und gemeint, wenn er es nicht repariert bekommt, verkauft er es weiter. Nun bekomme ich eine Woche später eine Nachricht von ihm, er will das Geld wieder zurück weil es einen Wasserschaden hätte. Will er mich austricksen? Ich sehe nicht ein, ihm das Geld zurück zu erstatten und er will mich nun wegen Betrug anzeigen. Er hat doch ein defektes Gerät verkauft und es sich noch selber angeschaut?
Was soll ich jetzt tun? §434 BGB gilt doch nur bei einwandfreier Ware und nicht bei bereits defekter Ware?
9 Antworten
wenn du das Ding als eindeutig defekt deklariert hast, kannst du dich doch beruhigt zurück lehnen. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn du von dieser Anzeige einen Screen hättest. (mach ich jedenfalls immer)
Nix, Du bist im Recht. Du hast Deine Anzeige noch als Beweis?
Es gibt halt immer wieder Käufer die versuchen im Nachhinein den Preis zu drücken oder den Kauf rückgängig zu machen.
Lass Dich auf nix ein. Geh nicht ans Telefon, ignoriere alle Kontakaufnahmen. KEINE DISKUSSIONEN.
Reagiere erst wieder FALLS Du Post vom Anwalt bekommen solltest. Kommt aber ziemlich sicher nix!!
Wie gesagt, wenn Du das Ding als defekt verkauft hast bist Du sauber raus.
nix, da du bereits defekte ware verkauft hast und solche auch ganz offen angesprochen hast, passiert dir garnix. der typ hat bekommen, was er gekauft hat - ein defektes gerät. selbst schuld.
Du kannst dem ganzen ziemlich gelassen entgegensehen. Einen Anspruch gegen Dich hat er nicht. Wenn die Sache als defekt verkauft wird, dann hat sie insoweit - rein rechtlich gesehen - keinen Mangel im Sinne von § 434 BGB. Das hast Du insofern völlig richtig erkannt.
Gleiches gilt für die Anzeige wegen Betrugs. Wenn jemand eine andere Person ohne Grund anzeigt, macht der Anzeigende sich sogar selbst strafbar (§§ 164, 186 StGB).
Das einzige was Du jetzt machen solltest ist Beweise zu sichern, also insbesondere die Deine Anzeige ausdrucken, als PDF sichern, etc.
Gerät wurde als defekt deklariert? Dies könntest du notfalls nachweisen?
Gewährleistung hast du explizit ausgeschlossen?
Dann hast du nichts zu befürchten. Es liegt keine Täuschung vor, welche Grundvoraussetzung für einen Betrug wäre.