Ist das ein berufsbedingter Umzug?
Hallo!
Meine Arbeitszeit beginnt um 7.00 Uhr morgens. Ich habe einen Arbeitsweg von ca. 1,5 Stunden (einfache Strecke), muß also ca. 5.30 Uhr das Haus verlassen.
Ich habe ein Kind bekommen und 14 Monate Elternzeit (da alleinerziehend) in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit kehre ich an meine alte Arbeitsstelle zurück. Nun muß ich jedoch jeden Morgen vor Arbeitsbeginn mein Kind zur Betreuung bringen. Es gibt in meinem Umfeld keine Betreuungsstelle, die Kinder schon ab 5.30 Uhr aufnimmt, eine anderweitige (innerfamiliäre) Betreuung um diese Zeit ist ebenfalls nicht möglich.
Deshalb bin ich umgezogen an einen Wohnort näher zur Arbeitsstelle. Nun habe ich nur noch 15 Minuten Arbeitsweg und kann problemlos vorher mein Kind abgeben.
Kann ich diesen Umzug als "berufsbedingt" in der Steuererklärung geltend machen?
Vielen Dank und LG!
9 Antworten
Hallo, mich würde interessieren, ob Du den Umzug nun gelten gemacht hast und wie das Finanzamt reagiert hat -- bei uns liegt ein ähnlicher Fall vor (Umzug in Elternzeit abgelehnt, da keiner Beschäftigung nachgegangen wird --- diese wird aber nach Elternzeit wieder aufgenommen u. Fahrtzeit hat sich um mehr als 1 Std. verkürzt), der gerade abgelehnt wurde u. ich überlege da gegenanzugehen. Hat sonst noch jemand Erfahrung mit Umzugskosten als Werbungskosten während der Elternzeit? Danke und Grüße
Bei berufsbedingtem Umzug können die gesamten Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden.
Es reicht aus,wenn die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um eine Stunde verkürzt wird.
http://www.umzugsauktion.de/steuertipps
Doch, den Umzug kannst Du angeben, weil Dein Arbeitsweg erheblich kürzer ist.
Als Ausgleich fällt ja eine geringer Fahrtstrecke an, so daß Du weniger Kilometer geltend machen kannst.
Wenn sich die Fahrtzeit um mindestens eine Stunde verkürzt, dann ist das auf alle Fälle ein berufsbedingter Umzug und das Finanzamt muß ihn anerkennen.
das kannst du tun.. weil dir ja auch im Gegenzug die km-Pauschale sich verringert