Kinderlärm in Mietwohnung bei schwerer Krankheit zu dulden?
Mein kleiner Enkel, zwei Jahre, ist mehrmals in der Woche bei uns zu Besuch; naturgemäß spielt und läuft er dann durch die Wohnung. Auch ist meine Familie alle zwei Wochen, meist am Wochenende, zu Besuch.
Nun beschwert sich die Nachbarin unter uns über den ihrer Meinung nach unzumutbaren Lärm. Ihr Mann sei schwer krank und hätte Pflegestufe drei, da müsse man Rücksicht nehmen. Nun kann man dies einem zweijährigen Kind schlecht erklären.
Ich habe sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Kinderlärm in einer Mietwohnung zu dulden ist; auch in Ruhezeiten.
Sie beruft sich auf den Mietvertrag, nach welchem eine Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 7.00 morgens, sowie an Sonn und Feiertagen ganztägig zu beachten sei.
Wie verhalte ich mich?
15 Antworten
Das kannst du getrost ignorieren.
Kinderlärm ist hinzunehmen, da hat die Dame keine Chance.
Natürlich muss man drauf achten, dass das Kind nicht gerade in den Ruhezeiten lärmt, aber generell kann die Dame nichts dagegen tun.
Ich hatte auch mal so eine nette Dame unter mir, die sich über meine Enkel beschwert hat. Leider war die Wohnungsgesellschaft auf meiner Seite.
Hallo Corry,
hier gibt es leider ein Grenzproblem zwischen zumutbarem und unzumutbarem Kinderlärm, das immer wieder zu komplizierten Verfahren führt.
Herumtrampeln und auch mal Schreien wird meist als kindertypisch und damit zumutbar eingestuft. Leider gibt es aber heute bekanntermaßen auch viele unerträgliche Kinder.
Schau doch mal gemeinsam mit der Nachbarin ruhig und fair ins Internet, in dem von Gerichtsurteilen geschrieben wird. Die Gerichte sind ja in ihrer Urteilsfindung um eine Lösung für beide Parteien bemüht, sollte man meinen. Die Richter sind Menschen.
das kind ist entweder vor- oder nachmittags für ein paar stunden zu besuch
Dann beschäftige das Kind an der frischen Luft. Dann ist es ausgepowert und muss nicht mehr durch die Wohnung fegen.
Die Erwachsenen sind dazu da, Kinder zu beaufsichtigen und sie nicht alles machen zu lassen, wonach ihnen der Sinn steht. Kinderlärm ist nur dann hinzunehmen, wenn es sich wirklich nicht vermeiden lässt, wie bei Neugeborenen zum Beispiel, die ihren Rhythmus erst noch finden müssen. 2jährige Kinder sollten schon in der Lage sein, zumindest mit erwachsener Unterstützung, in Zimmerlautstärke zu spielen.
Sie beruft sich auf den Mietvertrag
Den hat sie mit dem Vermieter und nicht mit euch.
Den Kinderlärm muss sie wohl oder übel hinnehmen, allerdings kann man von einem erwachsenen Menschen auch etwas Entgegenkommen erwarten. Findest du nicht?
Mir würde es auch nerven, wenn permanent ein Kind in der Wohnung über mir wütet und das auch ohne dass ich krank bin.
So wie es sich anhört, möchte sie ja "nur" dass wenigstens die Ruhezeiten eingehalten werden. Muss das Kind denn vor 7 und nach 20 Uhr und jeden Sonntag und Feiertag einen derartigen Radau machen, oder wäre es dir vielleicht möglich die Besuche an Sonn- und Feiertagen wo anders stattfinden zu lassen?
Nach 20 Uhr hat das Kind sowieso nicht mehr durch die Wohnung zu poltern, da sollte es nämlich schlafen.
Es handelt sich um deine Nachbarin mit einem schwer kranken Mann. Ist es wirklich so viel zu viel verlangt, dass auch du als stolze Omi da etwas Rücksicht nimmst? Leben und leben lassen. Die Frau hat es vermutlich auch ohne deinen Sturkopf schon schwer genug.
Warum fragst du dann nach der Regelung bezüglich Ruhezeiten? Das spielt doch dann überhaupt keine Rolle.
es ging hier um die ruhezeiten sonn- und feiertags
Wie bereits geschrieben: Rücksicht nehmen. Auch ein 2jähriger muss nicht wie ein Tornado durch die Wohnung fegen und kann sich die paar Stunden etwas benehmen. Später wenn er älter ist muss er das nämlich auch. Es gibt auch leisere Spiele, mit denen man ein Kind beschäftigen kann.
Allerdings ist anzunehmen, dass schon beim Eintreffen des Kindes Lärm angenommen wird.
Ich frage mich, was machen schwerkranke Personen, wenn sie dummerweise an einer Straßenkreuzung wohnen, wo ständig die Straßenbahn um die Ecke biegt, wo ständig LKW halten und wegfahren usw. Lärm gehört leider zu unserer Zivilisation dazu und es besteht immer die Möglichkeit, in eine ruhige Gegend umzuziehen, gerade, wenn die schwerkranken Menschen extrem unter dem Lärm leiden, der in- und außerhalb ihrer Wohnung entsteht.
Naja, das ist eben schon eine andere Art von Lärm. Und Strassenlärm dämpfen die heutzutage verbauten Fenster sehr gut. Mit Lärm über einem sieht das schon anders aus.
Ich kann mich irgendwie schon in die Situation reinfühlen. Die Frau pflegt ihren bettlägrigen Mann und ist darüber vermutlich frustriert und traurig, vielleicht auch einsam. Und dann bekommt die Nachbarin häufig Besuch von der Familie und es geht rund. Wahrscheinlich ist auch Neid und Eifersucht ein grosser Faktor hier.
Rücksichtnahme auf beiden Seiten ist in jedem Nachbarschaftsverhältnis wichtig. Die FS hat die Möglichkeit mit dem Kleinen raus zu gehen oder sich mit der Familie wo anders zu treffen, die Nachbarin mit dem kranken Mann vermutlich nicht.
Ein guter Kompromiss wäre doch, zu Hause wird was leises gespielt und dafür geht man dann zusammen auf den nächsten Spielplatz. Da kann das Kind sich austoben und alle sind happy :)
Natürlich wären Kompromisse immer gut, zumal man diese in freundschaftlicher Atmosphäre schließen könnte. Aber es ist nun mal nicht immer optimales Wetter,´und jeglichen, auch kurzzeitigen Lärm kann man kaum vermeiden.
Wenn aber die Forderungen nach Ruhe seitens der pflegenden Frau so massiv werden, dass man nicht auf eine einvernehmliche Regelung hoffen kann, muss man auch die Familie, deren Enkelkinder auch nur jetzt so klein und süß sind, verstehen und deren Rechte achten.
Was die Fenster anbelangt, so kann man zwar von neueren schon wesentlich bessere Lärmdämmung erwarten, jedoch weiß doch niemand hier, wie im konkreten Fall die Fenster beschaffen sind. Auch weiß man nichts über den Bauzustand des Hauses. Manche Häuser, vor allem etwas ältere, sind so gebaut, dass jeglicher Lärm von einer Etage nahezu unvermindert in die darunter liegende durch geht.
Man darf ohne weiteres davon ausgehen, dass die veraltete Bauweise des Hauses mit ursächlich an dem Problem der Lärmübertragung ist, aber da kann auch der Vermieter erst einmal nichts machen. Das Haus wäre somit für einen schwerkranken, pflegebedürftigen Patienten nicht mehr kompatibel.
das kind ist entweder vor- oder nachmittags für ein paar stunden zu besuch,
nicht vor 7 Uhr oder nach 20 Uhr. !