Offene Ganztagsschule Pflicht bei Hartz4..............

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitest du denn den ganzen Tag? Ich würde auf mein Recht bestehen mein Kind abholen zu dürfen wann ich möchte. Allein Unternehmungen dienen immer zu dem Verhältnis zwischen Mutter und Sohn.

Bei anderen Familien ist es so, dass beide Elternteile arbeiten und Steuern bezahlen, die Du dann bekommst.

Das dient deiner Arbeitsförderung. Solange dein Kind weg ist, kannst du in der Zeit arbeiten gehen. Umsonst denken die sich sowas nicht aus.

Ein Kind ist kein Alibi dafür, nicht arbeiten gehen zu müssen. In andern Ländern klappt das auch problemlos.

Auf welchem Trip bist du denn, dass du meinst, dein Kind abzuschieben, zumal du entsprechende Betreuungsangebote hast? Auch ab 16.00 Uhr kannst du noch was mit deinem Kind unternehmen. Das machst du doch sowieso nicht jeden Tag, oder? Es gibt auch Wochenenden, an denen man viel unternehmen kann. Vor allem: Nicht die Quantität des Zusammenseins mit seinem Kind ist wichtig, sondern die Qualität. Karten spielen, Vorlesen, Kuscheln, gemeinsam kochen, gemeinsam irgendwas machen, ist preiswerter bzw. für die Entwicklung wichtiger als etwas zu machen, das Geld kostet und an Öffnungszeiten gebunden ist.

Hallo Jerremy,

Du beziehst Leistungen von der Arbeitsagentur, weil Du arbeitslos bist. Wenn Du wieder selber Deinen Lebensunerhalt verdienen willst, dann wirst Du bestimmt auch nach einer bezahlten Tätigkeit suchen. Voraussetzung sowohl für eine berufliche Tätigkeit als auch für die ABSICHT derselben ist natürlich, dass Dein Kind ganztags untergebracht ist, wenn Du auch für ganztags arbeitslos und Arbeit suchend gemeldet bist. Die von der Arbeitsagentur angebotenen Maßnahmen können Dich erst einmal in einem geregelten Tagesablauf unterstützen. Sicher wäre es super, wenn sich hieraus ein normales Berufsverhältnis ergeben würde. Das weiß man aber vorher nicht. Dir geht es hier wie allen berufstätigen Eltern. Das Kind lebt sein Leben in Schule und Kita. Und Du machst Deine Maßnahmen oder einen Job. Nachmittags und am Wochenende könnt ihr was zusammen unternehmen. Das ist doch vollkommen in Ordnung.

Allerdings darf das Amt Dir keine Vorschriften machen, von wem Du Dein Kind betreuen lässt. Du kannst Dir auch eine andere Stelle suchen, wenn Du die offene Ganztagsschule nicht willst. Zum Beispiel eine Tagesmutter. Falls dadurch aber für die Arge Mehrkosten entstehen, muss sie diese nicht bezahlen. Vielleicht wurdest Du dazu "gezwungen", Dein Kind ganztags in der Betreuung zu lassen, weil Du selber keine andere nachweisen konntest.

Meiner Meinung nach handelt das die Arbeitsagentur richtig. Es gibt, wie gesagt, genügend berufstätige Eltern, die auch ihr Kind ganztags fremdbetreuen lassen, damit sie ihren Lebensunterhalt verdienen können.

Im Übrigen ist eine Ganztagsbetreuung nichts Schlimmes für die Kinder! Im Gegenteil. Das wird immer üblicher. Und das ist auch gut so.

Schöne Grüße