ist bei einem bestehenden insolvenzverfahren der neue partner auch mit haftbar?

6 Antworten

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Die Freundin hat mit der Insolvenz nichts zu tun.

Selbst wenn sie ein monatliches Einkommen von 10.000 Euro hätte würde sie nicht mit herangezogen.

Eine Insolvenz, egal ob Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, bezieht sich nur auf den Schuldner.

Wenn man aber schon eine Insolvenz in die Wege geleitet hat, was aber noch nicht die Insolvenz selbst ist die vom Gericht eröffnet wird, dann ist sicher eine Beratungsstelle mit einbezogen, da man eine Insolvenz alleine nicht durchführen kann.

Diese Beratungsstellen sind kostenlos und können auch über solche Dinge aufklären.

Die Freundin hat in keinem Fall etwas zu befürchten.

mijeel 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 23:03

danke schön soll ich dir sagen.

Unabhängig davon, dass sie wohl nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun hat (das wird dir vielleicht nur ein Anwalt richtig beantworten können), sollte deine Freundin es sich reiflich überlegen, so schnell mit ihm zusammen zu ziehen. Es geht keiner in die Insolvenz, wenn er nicht selbst etwas damit zu tun hat. Und allein seine Schutzbehauptung "wg. seiner Ex" sollte deiner Freundin schon zu denken geben und alle Vorsichts-Glocken läuten lassen.

mijeel 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 10:48

also,das hab ich ihr am anfang auch gesagt, aber sie hat mir erklärt, dass die eheleuten ein haus gekauft hatten und nach einer zeit hat sie ihn sitzen gelassen und auch das kind(er war damals erst fünf jahre alt). Er konnte dann die rate nicht mehr zahlen und alle anderen kosten auch nicht. sie zahlt bis heute keinen unterhalt für ihren sohn und das muss sie vorerst auch nicht, weil sie selbständig ist(eiscafe).drei jahre besteht deshalb keine pflicht zur unterhaltszahlung. die scheidung läuft auch noch und auch da sind schulden entstanden, die er nicht mehr zahlen konnte... diese frau verlangt von ihrem sohn auf heller und pfennig geld wenn er sie besuchen kommt und ein eis von seiner mutter haben möchte. über anwälte wurde festgelegt, dass sie ihm wenigstens das schulzeug bezahlt und taschengeld gibt. letztens hat er bitterlich geweint als sie ihm am telefon sagte: ich kann dir dein schulzeug nicht kaufen und wenn du ohne gehst ist mir das auch scheiß egal. alleine an der misere ist er jedenfalls nicht schuld...

Die Freundin kann bedenkenlos mit einziehen, sie ist für die Schulden des Freundes nicht haftbar. Ich würde eine Liste aufstellen, was ich alles in den Haushalt mit eingebracht habe und wenn irgend welche Wertgegenstände vorhanden sind festlegen, wer der Eientümer ist.

jockl  05.08.2010, 10:36

Dem ist nichts hinzu zu fügen DH

Die neue Freundin dürfte eigentlich nicht mit einbezogen werden, da ja die Insolvenz vorher eingeleitet wurde.

Die neue Freundin ist nicht haftbar zu machen.