Exfrau will Vollmacht von mir unterzeichnet haben. Was steckt dahinter?
Hallo zusammen.
Meine Exfrau will, das ich eine Vollmacht unterzeichne, das ich unseren Sohn erstmal nicht alleine sehen darf. Ich könnte diese wohl jederzeit widerrufen. Muss ich Angst um das Sorgerecht haben? Oder was steckt dahinter? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
13 Antworten
Du musst gar nichts unterschreiben. Bestehe auf dein Recht deinen Sohn alleine zu sehen. Der Verdacht besteht das deine EX euren Sohn negativ beeinflussen will.
Zuerst einmal:
Eine Vollmacht bevollmächtigt zu etwas und schneidet dich nicht vom Umgangsrecht ab. Also ist schon der Begriff "Vollmacht" hier irreführend. Richtiger wäre wohl Verzichtserklärung!
Dann:
WENN du unterschreibst, VERZICHTEST du nachweislich auf dein Umgangsrecht mit dem Kind und musst das ggf. später mühsam über Gericht wieder einklagen... von wegen kann einfach widerrufen werden
Unterschreibe das bitte NICHT. Die Ex könnte daraus nämlich Argumente herleiten wie: Er WILL ja mit dem Kind gar nix zu tun haben... udn als Beweis deine unterschrift herzeigen! Damit richtet sie vor allem in der Kidnerseele irreparablen Schaden an!
Also schlicht fragen: Cui bono? (Wem dient es) und das Ganze höflich aber entschieden ablehnen. Sie wird dir das nämlich nicht einwandfrei erklären können, warum du auf dein Umgangsrecht verzichten sollst!
Wenn Du sie jederzeit einfach selbst widerrufen könntest, wäre sie ja rechtlich gesehen wertlos.
Deswegen: wenn Du ihr nicht ungewollt sämtliche(!) Entscheidungsbefugnisse auf Dauer allein überlassen willst (was Du mit einer Unterzeichnung ja machen würdest), solltest Du die Vollmacht vorher unbedingt vom Anwalt prüfen und entsprechend ändern lassen!
Wenn Dir Dein Kind wichtig ist, solltest Du es unbedingt tun!
Deine liebe Ex-Frau, beabsichtigt in naher Zukunft dir das Sorge und Umgangsrecht zu entziehen. Aber eines sollte dich trösten, dein Geld (Unterhalt) wird sie dennoch schön weiterhin von dir nehmen und beanspruchen.
Also habe ich mit meiner Vermutung doch recht. Also wenn ich es nicht unterschreibe, dann wird sie natürlich dagegen sein. Vor allem kann ich es jederzeit widerrufen. Was soll das denn?
Wenn du dich in derart Sachen nicht gut auskennst, rate ich dir, dir einen Rechtsanwalt (Fachgebiet Familienrecht) zuzulegen und diesen deine Interessen vertreten zu lassen, denn eines ist klar, deine Ex-Frau hat einen Anwalt auch wenn du das noch nicht wissen solltest.
Wieso will sie, dass du etwas unterschreibst? Ist etwas vorgefallen? Wieso sollst du dein Kind nicht alleine sehen? Wie alt ist das Kind denn?
Wenn du das jederzeit widerrufen kannst, macht das keinen Sinn.
Dann muss ich das machen. Denn so etwas wie du mir schreibst, habe ich schon vermutet.