Mit welcher Strafe muss jemand rechnen, der einen polizeigesuchten Jugendlichen versteckt?

3 Antworten

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Das Verstecken einer gesuchten Person kann unter Umständen den Tatbestand der Strafvereitelung (§ 258 StGB, Volltext: http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) erfüllen, eine solche Tat wird laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet, mit der Einschränkung, dass die Strafhöhe die Höhe der für die Vortat (hier die des Versteckten) angedrohten Strafe nicht überschreiten darf.

Übrigens könnte sich der 16-Jährige deiner Schilderung nach auch einer Nötigung gegenüber deinem Sohn strafbar gemacht haben.

joujousmama 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 14:24

vielen dank für deine antwort, ja die anzeige läuft automatisch sagte man mir der beamte sagte sowas wie erpesserischerraub oder sowas. also die anzeige das er meinen sohn bedroht hat läuft schon. der beamte sagte auch zu meinem sohn er brauche kein schelchtes gewissen zu haben das der junge im gefängnis ist dafür habe er genung andere dinge vorher gemacht die dazu geführt haben.und nicht weil mein sohn die wahrheit gesagt hat.

skyfly71  11.05.2011, 14:22

Genau so. DH!

die frage ist erstmal: was ist verstecken? jemanden mit krimineller ader aufzunehmen ist an sich kein vergehen. wenn sie allerdings gelogen hat, um ihn zu schützen (z.b. sagte "er ist hier nicht, ich habe ihn nicht gesehen"), dann geht das wohl in richtung "behinderung der ermittlungen" und das ist in diesem fall eher ein kleines delikt wie etwa diebstahl von kaugummi oder fahren ohne fahrerlaubnis.

zu rechnen ist da noch am ehesten mit einer kleinen geldstrafe oder arbeitsstunden - letzteres wird aber eher auf jugendliche angewandt.

womöglich wird sowas aber auch gar nicht zur anklage bzw. verurteilung gebracht, da es sich um sogenannte "bagatelldelikte" handelt.

joujousmama 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 13:38

danke für deine antwort, dachte ich auch , aber der beamte sagte zu mir nach dem ich fragte warum er meinen sohn nun fragt wie oft er den jungen in der nähe des hauses gesehen hat oder bei den nachbarn unten ....: wir wollten den jungen schnappen und die frau.....hat ihn vor uns versteckt. also es schien dem beamten wichtig zu sein noch mehr beweise bzw zeugenaussagen zu bekommen das sich der gesuchte bei meiner nachbarin aufhielt. zumal die kinder der nachbarin nach dem vorfall zu meinem sohn sagten der wird eh von der polizei gesucht.

>>mit welcher strafe muss eine erwachsene frau rechnen die wissentlich einen gesuchten jugendlichen vor der polizei versteckt hat?

joujousmama 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 13:29

ja , genau das war meine frage 

 

lenzing42  11.05.2011, 13:33
@joujousmama

Sorry - mein Kommentar klappt  oben nicht:

Die Entscheidung liegt allein beim Richter.

Aber du kannst ihr auch noch eins auswischen wegen "übler Nachrede" in Bezug auf deinen Sohn.

joujousmama 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 13:41
@lenzing42

das möchte ich eigendlich nicht, ich bin nur so geschockt von ihrem verhalten auch die anderen nachbarn können es nicht verstehen. 13 jahre hatten wir ein gutes verhältniss ..ihr sohn spielte sehr oft mit meinem mein sohn schlief sogar manchmal bei ihnen unten . das ist aber vorbei ich will mit denen nichts mehr zutuen haben. trptzdem danke :)