Steinmetz nimmt Grabstein weg
Hallo zusammen,
im März 2009 starb unser Sohn 3 Tage nach der Geburt. Nach den ganzen Formalitäten und einer wirklich schönen Trauerfeier machten wir uns auf die Suche nach einem würdigen Grabstein. Im Nachbarort fanden wir auch einen Steinmetz der viele Steine im Angebot hatte und wirklich akzeptable Preise hatte. Nach langen 12 Wochen (der Rohlinglieferant hatte inzwischen Insolvenz angemeldet) wurde der Stein im Juni 2009 geliefert. Am vergangenen Samsag wollten wir das Grab unseres Sohnes besuchen und waren geschockt. Der Grabstein war verschwunden. Nach langem hin un her telefonieren bekamen wir raus das der Steinmetz den Stein wegen der noch nicht komplett bezahlten Rechnung den Stein abgeholt hat! Wir selber hatten den Stein angezahlt und den Rest wollte ein Familienmitglied in Raten abzahlen. Leider hat dieses Familienmitglied die Raten nicht regelmässig gezahlt. Es waren aber nie mehr als 2 Monate ohne Zahlung dazwischen. Wir sind am Samstagabend auch gleich zur Polizei und haben diesen Umstand angezeigt (ohne zu wissen das der Steinmetz den Stein abgeholt hat!) Leider sind wir auch in der Zwischenzeit umgezogen und haben dieses dem Steinmetz nicht mitgeteilt. Er hat aber unsere Mobilfunknummer und die Adresse des Familienmitglieds. Aber es kam nie ein Anruf oder eine Mahnung oder ähnliches. Nun frage ich mich ob dieser ganze Vorgang rechtens ist.
12 Antworten
Da ein Grabstein relativ teuer ist, gehe ich davon aus, dass dieser unter Eigentumsvorbehalt von dem Steinmetz an euch verkauft wurde. Das bedeutet, dass der Grabstein solange im Eigentum des Steinmetzes verbleibt, bis alle Raten vollständig bezahlt worden sind.
Da dies nicht der Fall ist, gehe davon aus, dass der Steinmetz erstmal im Recht ist. Die Sache an sich ist zwar tragisch, aber mir fällt nichts ein, warum das Sachen- und Schuldrecht auch nicht für Grabsteine gelten sollte.
Mein Rat: Setzt euch mit dem Mann in Verbindung. Eventuell kann man über alles reden und eine Lösung finden.
nein,klären sie die sache mit einen rechtsanwalt auf und beantragen sie beratnungsbehilfe und eventuell prozessbehilfe
Es herrscht scheinbar die irrige Meinung, dass ein Lieferant verpflichtet ist ein Mahnverfahren durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei Lieferung auf Ratenzahlung wird normalerweise vereinbarte, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten bleibt. Hier sind ja noch zusätzlich die Steinmetzarbeiten zu bezahlen. Wenn dann der Schuldner umzieht, ohne das dem Gläubiger mitzuteilen, bleibt dem ja nichts anderes übrig, als wenigstens den geliferten Stein wieder einzuziehen. Dann bleibt er immer noch auf seinem Dienstleistungspreis sitzen.
Ich fürchte, der Steinmetz ist im Recht. Es ist natürlich pietätlos, einen Grabstein einfach von einem Grab wegzunehmen, aber hier gilt, was überall im Geschäftsleben zählt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Auftraggeber bist ja offensichtlich Du gewesen und wer dann die Raten überweist, ist dem Steinmetz egal. Er kann auch nur von bezahlter Ware leben. Und mahnen? Er muss Euch nicht suchen. Nur eine Tel.-Nr. reicht nicht aus. Setzt Euch mit ihm in Verbindung, bezahlt den Stein und dann bekommt Ihr ihn sicher auch zurück. Vll. bekommt Ihr auch bei der Bank einen Kredit, wenn das Geld nicht da ist. Der Steinmetz wird sich sicher nicht mehr auf eine Ratenzahlung einlassen. Dennoch alles Gute für Euch.
Es ist auch pietätlos, einen Grabstein in Auftrag zu geben, mit erheblichen Kosten, und dann den Lieferanten auf seiner Rechnung sitzen zu lassen und umzuziehen ohne Bescheid zu geben. Was nützt dem eine Handy-Nummer?
rechtens nicht unbedingt.
Aber verständlich.
Wer etwas auf Raten kauft, sollte den Verkäufer nicht raten lassen, wann er sein Geld bekommt