Bei Auszahlung privater Rentenversicherung: Krankenkassenbeiträge?
Hallo,
folgendes Problem: Wenn man eine staatliche Rente bezieht und noch zusätzlich eine private Rente aus einer Versicherung bezieht. Wie verhält sich das mit den Beiträgen zur Krankenkasse? Wird diese dann alleine durch die staatliche Rente getragen oder muss man zusätzlich noch mit Abzügen bei der privaten Rente rechnen? Wir gehen von einem Fall aus, indem gleichzeitig beides bezogen wird, staatliche und private Rente!, Leider finden sich im Internet immer nur Fälle bei denen lediglich eine von beiden bezogen wird...
5 Antworten
Hallo, warst du denn Pflichmitglied oder freiwilliges Mitglied in deiner Krankenkasse?
Hier mal ein Link für die freiwilligen Mitglieder: http://www.aspect-online.de/artikel/krankenkassenbeitrag-auch-auf-einmalzahlungen-aus-privaten-renten/
Gruß siola
... und hier die Variante der Pflichtversicherten zw. der KVdR:
http://www.test.de/Abzuege-bei-der-Rente-Krankenkassen-langen-zu-4107408-4107413/
Gruß siola
Bei einem Kollegen von mir wird von beidem Krankenkassenbeiträge abgezogen.
Hallo,
für eine Anrtwort benötigt man noch drei wesentliche Angaben:
Besteht aktuell eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?
Bestand während des Berufslebens immer eine Versicherung in einer dt. gesetzlichen Krankenkasse? Oder längere Zeiten in einer privaten Krankenversicherung? Oder Auslandszeiten (welches Land?)?
Sind die Beiträge zur Rentenversicherung immer privat eingezahlt worden? Oder erfolgte der Beitragsabzug direkt bei der Gehaltszahlung?
Gruß
RHW
Da die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen nicht sozialversicherungstechnisch begünstigt sind, fällt prinzipiell auch kein KV Beitrag für die Leistung an.
Hier kommt die Ausnahme:Ist man im Alter freiwilliges Mitglied der KVdR so ist der KV-Beitrag auf alle Einkünfte (gesetzliche Rente, Mieteinnahmen und auch evtl. private Renten) zu zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
hallo,
deine private rentenversicherung (nicht betriebliche altersvorsorge , riesterrente, u-kasse und basisrente) ist bei zahlung einer rente auf den ertragsanteil steuerpflichtig. der kann sehr gering sein, siehe auch hier
http://login.maklerdienst.net/output/nf1385558995.pdf
beste grüsse
dickie59