Private BU Rente, zahlt die Versicherung erneut weiter?
Kurze Frage.
wenn man eine private BU Rente bekommen hat, und sie dann eingestellt bekommt, wegen Wiederaufnahme des Berufs, bekommt man diese dann wieder weiter?
wenn nach zb. 5 Jahren später eine erneute Behandlung des gleichen Unfalls wegen OP zurückzuführen ist ( Schmerzen kommen wieder erneut, usw….)??
muss alles wieder von vorne bzw. 6 monate regel usw sein??? Oder kann man gleich die Versicherung anschreiben und Geld Verlangen???
Vielen dank.
5 Antworten
Kommt drauf an, was in deinen Bedingungen steht:
Zum Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ hatten die Parteien laut ... unter anderem Folgendes vereinbart: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.“
Das Urteil
Der BGH führte zunächst aus, dass in der oben zitierten Klausel zwei Alternativen eines Versicherungsfalls geregelt sind. Die erste Alternative („sechs Monate ununterbrochen außerstande war“) erfordert eine rückschauende Betrachtung, die erst nach Ablauf dieses dort genannten Sechsmonatszeitraums möglich ist.
Die zweite Alternative („voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist“) ist hingegen in die Zukunft gerichtet. Laut dem BGH ergibt eine Auslegung der ersten Alternative, dass der Versicherungsfall “erst mit Ablauf der sechs Monate eingetreten ist”. Dies ergibt sich unter anderem aus der Formulierung: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person …“ und auch daraus, dass in den Bedingungen keine Rückwirkung des Versicherungsfalls auf den Anfang des Sechsmonatszeitraums vereinbart war.
Gruß einer Versich.maklerin
oder hier: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hilft nun aber, dass Betroffene auch über die Begrenzung hinaus weiter Geld von ihrer Versicherung erhalten, macht die Expertin klar. Demnach darf ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistung nur dann befristen, wenn er dem Versicherungsnehmer auch die Gründe nachvollziehbar und genau darlegt – also anders als in unserem Beispiel.
Laut Verbraucherschützerin Reichard haben diese Vorgabe aber bislang nur wenige Versicherer umgesetzt und erläutern das befristete Anerkenntnis demnach nicht. Somit hätten aktuell sehr viele Betroffene einen Anspruch auf weitere monatliche Rentenzahlungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Befristungen unwirksam sind.
Hallo,
entscheidend ist immer der genaue Vertrag. Bei den Feinheiten können die Verträge sehr unterschiedlich sein.
Ggf. auch die Person/Stelle befragen, mit der man zusammen den Versicherungsantrag gestellt hat.
Gruß
RHW
Danke für die Informationen!
Ich denke die Stelle wo man Vertrag gemacht hat, die haben keine Ahnung!
die können ja nur verkaufen:)
und Versicherung wird garantiert nur NEIN sagen!
Das kommt drauf an: ggf. ist die Stelle durch langjährige Erfahrung schon gut informiert oder macht sich bei der Zentrale schlau. Im Laufe von Jahrzehnten wächst ein Erfahrungschatz.
Bei Problemen mit uneindeutigen Stellen im Vertrag kann diese Stelle u.U. helfen:
Dann solltest du dich mal auf die Suche nach Urteilen machen mit Freund Google: z.B. nach "Urteile wiederholte BU-Rente bei gleicher Krankheit" oder ähnliches suchen...
Berufsunfähigkeit ist ja definiert anhand der Musterbedingungen des GDV und der AVB des jeweiligen Anbieters.
Entscheidend sind hier die 6 Monate Prognosezeitraum. Wenn du in deinen alten Beruf nach Dauer x zurückkehrst und Dauer y wieder berufsunfähig wird ist das u.U. ein neuer Fall.
Als derjenige der die Leistung anfordert liegt die Beweislast bei dir.
Wenn die BU-Ursache einmal dokumentiert wurde, kann sie auch später wieder aufleben, wenn sich der Zustand wieder verschlimmert.
Oder kann man gleich die Versicherung anschreiben und Geld Verlangen???
Das kannst Du machen.
Es wird mit Sicherheit geprüft werden, ob der Unfall die Ursache ist oder ob möglicherweise andere Erkrankungen / Kriterien ausschlaggebend sind.
Denkbar (wahrscheinlich) wäre dass ein Gutachter eingeschaltet wird.
Aber wenn ich schon op hatte, jetzt nach 5 Jahren gleiche Probleme usw….. es wird wieder stabilisiert usw…. Als Beispiel.
das ist doch der alte fall oder???
Njein - du hast ja diese BU-Rente abgebrochen durch die Aufnahme der bisherigen Tätigkeit zu mehr als 50%!?
das ist doch der alte fall oder???
Ein alter Fall unter neuen Gesichtspunkten. ... mit vorübergehendem (?) Ende der BU.
Ansonsten einfach mal googeln nach "wiederholte BU-Rente bei gleicher Krankheit"
wie z.B. hier die Info: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bei-bu-rente-weiterarbeiten-oder-wieder-arbeiten-moeglich_154680.html