Hallo. Zählt eine Abfindung (aufgrund von verlust der arbeit) als einkommen oder als vermögen?
Dies ist wichtig für mich zu wissen, da ich einen aktualisierungsantrag gestellt habe (bafög) weil mein vater arbeitslos geworden ist.
6 Antworten
Grundlage sind § 21 BAföG, § 22 BAföG, § 24 BAföG.
Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
Es ist beides, Einkommen und Vermögen.
Einkommen im Jahr des Zufluß, Vermögen im Bestand.
Dann wird es kompliziert, weil es ebenso zur Altervorsorge verwendet werden könnte.
Einkommen und Vermögen sind zwei unterschiedliche Dinge, die man nicht vergleichen kann, das ist kein "entweder/oder".
- Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Einkommen und
- wenn das Geld dann bei Dir auf dem Konto ist, ist es Teil deines Vermögens.
Als Einkommen.
Vermögen könnte es auch sein (einmaliges hohes Einkommen erhöht ja das Vermögen), aber Vermögen wird bei den Eltern eh nicht abgefragt.
Abfindungen werden wie das Arbeitslosengeld auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.