Bafög trotz Tiny house oder Wohnwagen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

sowas gilt als Vermögen. Wäre das gleiche bei einer Eigentumswohnung. Wenn du jedoch den Kauf von Wohnwagen etc. statt dauerhafter Miete nachweisen kannst.. puh... wäre bestimmt ein Präzedenzfall. Ich glaube ich habe aber sogar einen Fall gelesen, bei dem der Wohnwagen als "ganz normaler" Eigentum gesehen wurde. Und damit als Vermögen. Und damit wärst du aber bei 9000€ (wenn du sonst kein Vermögen hättest) nur 800€ über der Grenze, das macht nicht sooo viel aus.

Ich Habe zuvor gelesen,dass wenn man in einer eigenen Wohnung bis 70 qm wohnt, diese nicht in das Vermögen eingerechnet wird.

Nö, hab ich bei Bafög noch nie gelesen. Selbst ein Auto wird als Vermögen angerechnet und auch eine Eigentumswohnung, egal wie groß diese ist.

OmaRut 
Beitragsersteller
 17.10.2021, 00:12
Folgendes habe ich auf einer bafög-rechnungsseite gefunden

,,Selbstgenutzte Eigentumswohnungen oder Häuser können auf Antrag als Härtefall (§ 29 Abs. 3 BAföG i. V. mit VwV 29.3.2.) von der Anrechnung freigestellt werden, soweit ein angemessener Rahmen nicht gesprengt wird.

Hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Rundschreiben erlassen, welches die angemessene Größe eines Ein-/Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung festlegt.

Als angemessen gilt demnach:

Ein- / ZweifamilienhausEigentumswohnungAlleinstehende70 m²60 m²Haushalt mit 2 Familienangehörigen90 m²80 m²Haushalt mit 3 Familienangehörigen110 m²100 m²Haushalt mit 4 Familienangehörigen130 m²120 m²jedes weitere Haushaltsmitglied+20 m² Wohnfläche+"

OmaRut 
Beitragsersteller
 17.10.2021, 00:22
@OmaRut

Ich Kann den unteren Teil leider nicht mehr so bearbeiten, dass er der wieder einer Tabelle gleicht. Hier wäre eine andere Formulierung:

Als angemessenen kann eine Wohngröße angesehen werden, wenn bei einem Vier-Personen-Haushalt die Wohnfläche eines Einfamilienhauses 130 Quadratmeter oder die einer Eigentumswohnung 120 Quadratmeter nicht übersteigt. Für jede weitere Person wird die Bezugsgröße um 20 Quadratmeter erhöht. Leben weniger als vier Personen in dem Haushalt, sind pro Person 20 Quadratmeter abzuziehen. Unterhalb des Zwei-Personen Haushalts findet kein weiterer Abzug statt,

SlightlyAnnoyed  17.10.2021, 06:55
@OmaRut

Zum einen bezieht sich das auf Eigentumswohnungen , nicht auf bewegliche Wohnwagen etc, zum anderen ist es eine Kannregel. Das heißt, ein Großteil der Sachbearbeiter wird dem nicht folgen.

Fortuna1234  17.10.2021, 10:44
@OmaRut

Das gilt bei einem Härtefall.  § 29 Abs. 3 BAföG i. V. mit VwV 29.3.2

Wenn du dir diese beiden Paraprahen durchliest:

  • Vermögen, mit dem nachweislich ein Hausgrundstück zu Wohnzwecken für behinderte oder pflegebedürftige Menschen von angemessener Größe beschafft oder erhalten werden soll, was durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet wäre (Teilziffer 29.3.2 BAföG-Verwaltungsvorschrift)

https://www.studentenwerke.de/de/content/zus%C3%A4tzliche-freibetr%C3%A4ge-bei-verm%C3%B6gen-und-einkommen

Da geht es um unbillige Härte für behinderte oder pflegebedürftige Studenten/Azubis, die in einer Eigentumswohnung leben. Ist bei dir nicht der Fall.

Achtung, ein Wohnwagen (ebenso ein Tiny-House auf Rädern ohne festes Grundstück(wird als Fahrzeug berechnet, fällt als voll in deinen Freibetrag mit rein. Wenn du dann noch bei den Eltern gemeldet bist, dann fällt auch die Wohnpauschale weg, weil du dann offiziell noch zu Hause lebst. Auf ein Fahrzeug kannst du dich nicht ummelden. Aber ch wäre das Problem, wo du den Wohnwagen/Tiny House abstellst. Auf öffentlichen Grund ist das nämlich nicht erlaubt zum dauerhaften Wohnen. Die Idee solltest du dir daher noch mal überlegen.

Wenn die Größe passt, darf ja Eigentum genutzt werden, gibt dann nur keine große Pauschale für die Unterkunft.

Ein Stipendiengeber leistet meist mehr, warte also auf deren Bescheid, oder wurde das gar nicht beantragt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
OmaRut 
Beitragsersteller
 17.10.2021, 15:16

Danke , nein ein Stipendium habe ich noch nicht beantragt.

schleudermaxe  17.10.2021, 15:20
@OmaRut

Und warum nicht, die Leistungen fallen doch meist üppiger aus und sind komplett geschenkt, bei wir war das jedenfalls so, beim St.-Werk Villigst.

OmaRut 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 12:08
@schleudermaxe

Vielen Dank ich werde mich mal schlau machen