BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?
Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.
Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.
Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.
(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)
Jetzt zum Problem:
Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.
Kurzgesagt:
Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.
Frage:
Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?
7 Antworten
Hallo.
ja, das ist rechtens. Und die Schuld liegt bei dir, nicht beim Bafögamt, denn du hast die Mitteilungspflichten. Es wäre zwar schön gewesen, wenn die Bearbeiter mitgedacht hätten, aber es ist nicht ihre Pflicht.
Du hast auf Formblatt 1 unterschrieben, dass du deine Pflichten kennst, verstehst und nachgehst.
Ratenzahlung ist das Netteste, was sie tun konnten. Müssen sie nicht, das ist reine Nettigkeit. Da kannst du echt dankbar sein.
"Frage:
Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?"
Ja es ist rechtens. Kein Gläubiger muss sich auf irgendeine Ratenzahlung einlassen oder Verschiebung der Rückzahlung. Außerdem haben sie sich ja sogar auf eine Ratenzahlung eingelassen, die du jetzt nicht einhalten kannst
Dass du das zu Unrecht erhaltene Geld ausgegeben hast, kann ja nicht die Schuld des Amtes sein. Du kannst versuchen dir Hilfe von Freunden/Verwandten zu suchen oder doch zusätzlich zur schulischen Ausbildung noch einen kleinen Nebenjob zu suchen um die Rückzahlung zu begünstigen (weiß ja nicht welche Gelder du erhälst, aber bis 100 € darf man immer hinzuverdienen ohne dass etwas gestrichen wird)
Wenn Du zu viel BAföG bekommen hast, dann kann der überzahlte Betrag natürlich zurückgefordert werden. Was denn sonst?
Was hast Du denn mit den 1.000 € angestellt? Ausgegeben?
Wenn Du nicht zahlen kannst, dann ist das nicht das Problem der BAföG - Stelle.
Du kannst versuchen, papierschriftlich einen Antrag auf Stundung zu stellen mit der Begründung, daß Du aktuell kein bzw. nicht genug Einkommen hast.
Geld vom Staat abhängig
BAföG ist auch "Geld vom Staat".
Welches "Geld vom Staat" beziehst Du denn? Arbeitslosengeld 2?
PS: Über "Schuld", "Teilschuld" und dergleichen urteilt ggf. ein Gericht.
Ich hoffe für Dich, daß das Jobcenter wenigstens vom BAföG - Bezug wußte? Ansonsten droht Dir noch mehr Ärger.
Ich sehe 3 Möglichkeiten für Dich: Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder die Forderung wird vollstreckt.
Wovon lebst Du ab Oktober?
Das Jobcenter wusste von alles, hab auch über 3 Monate erstmal Geld von Familie bekommen, da das Jobcenter lange brauchte und ich als erstes eine Rückzahlung erhielt, welche direkt an Familie ging. Wovon ich ab Oktober lebe? Das muss ich schauen, es ärgert mich selber, dass ich noch so unerfahren und naiv bin, wurde halt direkt ins kalte Wasser geschmissen und muss noch paar mal auf die Fr***e fallen…
Vielleicht solltest Du Dich weniger mit Computerspielen und derlei beschäftigen, wenn ich mir Deine Fragehistorie so ansehe.
Bist Du volljährig?
Falls Ja, nimm' Dir ggf. einen Anwalt. Vielleicht ist das in Deinem Fall nicht die verkehrteste Idee.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Ciao
Verlangen darf jeder alles.
Ob er es bekommt, ist die rechtliche Frage.
Wenn du kein Einkommen über der Pfändungsgrenze (ca. 1100 Euro/Monat) hast, hat ein Gläubiger keine reale Möglichkeit, seine Forderung einzutreiben.
Das Bafög-Amt ist mit den 50 Euro also gut davon gekommen.
Wenn du jetzt allerdings eine Vereinbarung hast, musst du dich daran halten. Da verlangt nicht jemand irgendwas, sondern nur das, wozu DU Dich selbst verpflichtet hast. Welche Verträge man eingehen kann, muss man VOR Abschluss prüfen. Nicht erst versprechen und dann nachher jammern.
So ist es, wenn man erwachsen ist. Wenn dich das Erwachsensein psychisch überfordert, kannst du dir einen Rechtsbetreuer vom Gericht zuweisen lassen. Der kümmert sich um all das dann wie Eltern für Kinder.
Das Problem war, dass sie mir gesagt haben, dass ich es sofort Zahlen muss und laut denen ging kein Weg daran vorbei. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Ahnung und meine Familie auch nicht, nur Momentan macht mich das stutzig, da ich auch dazu gedrängt wurde es so zu zahlen und keine Wahl laut denen hatte. Obwohl ich kein Geld habe.
Man sollte sich nie zu etwas drängen lassen. Wer das Drängen versucht, hat keine guten Absichten. Man nimmt sich immer Bedenkzeit und prüft in der, bevor man etwas vereinbart, wovon man keine Ahnung hat.
Ist die Ratenzahlung dadurch anfechtbar? Beweise durch Briefe müsste ich haben. Ich möchte das Geld zahlen, aber erst wenn ich auch wirklich kann.
Nun. Wenn du nicht zahlst, ist die andere Seite doch nur wieder da, wo sie vorher war. Du bist doch nicht pfändbar.
Kann aber vielleicht sein, dass du dann in den strafbaren Bereich von Eingehungsbetrug kommst, wenn du solche leeren Versprechungen abgibst, die du gar nicht halten kannst. Das weiss ich aber nicht. Sowas mache ich eben nicht. Da musst du ggf. einen Anwalt fragen.
Zuviel gezahltes Bafög muss leider zurückgezahlt werden. Da du rückwirkend auch kein ALG2 oder so für diese Zeit beantragen kommst wirst du diese Schulden selber abzahlen müssen.
Primär geht es darum dass du 50 oder 100 € mehr im Monat brauchst. Diese Summe solltest du auch aufbringen, damit du irgendwann von deinen Schulden runter kommst. Es würde wahrscheinlich schon ein Nachmittag irgendwo Aushilfe oder Nachhilfe reichen
Die 1000€ kamen von 2 Monaten Überbezahlung. Ich habe nach wie vor davon Gelebt, also Essen gekauft und Wohnung bezahlt. das Geld war nicht auf einmal einfach da, es sah so aus, als hätte ich normal BAföG bekommen.
Ich hab bis diesen Monat noch ALG2 bekommen.