Inwiefern sind Halbgeschwister bezüglich Unterhalt/Erbe/Bestattungskosten etc. rechtlich relevant?

8 Antworten

Halbgeschwister haben einen gemeinsamen Elternteil... und sind bezüglich dieses Elternteils gleichermaßen verpflichtet und/ oder anspruchsberechtigt.

Sie haben also bezogen auf diesen Elternteil (egal, ob sie bei bzw. mit diesem zusammen leben/ gelebt haben), alle den selben Unterhaltsanspruch und Erbanspruch.

Sie sind für diesen Elternteil im Pflegefall auch alle gleichermaßen unterhaltspflichtig und falls dieser Elternteil keine/n Witwe/r hinterlässt, auch bestattungspflichtig.

Untereinander sind sich Geschwister - und somit auch Halbgeschwister - nicht gegenseitig unterhaltspflichtig oder unterhaltsberechtigt.

In der gesetzlichen Erbfolge sind sie unterteinander nur berechtigt, wenn der verstorbene Schwester/Bruder keine eigenen Kinder hat/hatte....

Gem. einem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 12 N 53.12, Beschluss vom 25.07.2014, müssen Halbgeschwister für verstorbende Halbgeschwister die Beerdigungskosten zahlen - zumindest gilt das für das Land Brandenburg.

Es können aber ggf. in anderen Bundesländern entsprechend anders lautende Regelungen im Bestattungsgesetz enthalten sein.

Sollted as nicht der fall sein, so dürfte der Tenor des oben angeführten Urteils auch in anderen Bundesländern anzuwenden sein.

Dabei ist es sowieso unerheblich ob man erbt; die öffentlich-rechtliche Besattungspflicht ist zu unterscheiden von der bürgerlich-rechtlichen Verpflichtung der Erben, die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Das würde mich auch mal interessieren.
Für alle Leser dieser Frage...
Der Fragesteller meint zum Beispiel, ob man bei Todesfall eines Halbgeschwisterteil (der keine Eltern oder Kinder hat) als nächster Angehörige bei Erb- und Bestattungsgeldern rangezogen wird!!!
Wie gesagt, würde mich auch interessieren, da ich auch Halbgeschwister habe, die keine näheren Verwandten haben!

soweit ich weiss, sind Halbgeschwister den Geschwistern gleichgestellt,

ja es kann passieren, das man für seine unbekannten Halbgeschwister die Bestattungskosten übernehmen muss, aber nur, wenn man erbberechtigt ist

interessante Seit zu diesem Thema:

www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html

dort ist vermerkt:

Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender
Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete, Erben, Unterhaltspflichtige,
öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz
des Bundeslandes.

Wenn die Kinder nicht vom jeweils anderen Ehepartner adoptiert wurden, so haben sie grundsätzlich nur Rechte und Pflichten gegenüber dem leiblichen Elternteil

SaVer79  11.05.2017, 10:37

Geschwister bewerben sich untereinander nur, wenn die Eltern bereits verstorben sind. Hier gilt das gleiche, wie bereits gesagt

Geschwister untereinander sind ohnehin nicht unterhaltspflichtig

SaVer79  11.05.2017, 10:38

Beerben....sollte das natürlich heißen

BommBommBomm 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 09:06

Ich meinte eigentlich die Halbgeschwister untereinander. Dass man nichts mit dem neuen Partner des eigenen Elternteils zu tun hat, ist mir bewusst.