Inwiefern beim Finanzamt melden, wenn man als Studentin einen Midi-Job und einen Job mit Honorarvertrag für 4 Monate ausübt?

3 Antworten

Kurz gemacht. Da du deutlich unter dem Steuerfreibetrag bist würde ich mir keine Mühe machen das Finanzamt davon zu unterrichten. Du hast keine Steuern vorausgezahlt du wirst keine Zahlen müssen (solang die 2 Sachen deine einzigen Einkünfte sind) also unnötige Arbeit.

Solange sie dich nicht auffordern würde ich denen auch nichts mitteilen.

kevin1905  25.08.2016, 12:23

Da du deutlich unter dem Steuerfreibetrag bist würde ich mir keine Mühe machen das Finanzamt davon zu unterrichten.

Das hat doch miteinander nichts zu tun. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist diese anzumelden. Das Nicht-Anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit.

Auch freiberufliche Tätigkeiten MÜSSEN angezeigt werden.

Eine Steuererklärung ist zwingend abzugeben. Woher soll das Finanzamt sonst wissen, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde?

Das bringt im Extremfall nur den Verdacht einer möglichen Steuerstraftat.

zonkie  25.08.2016, 12:33
@kevin1905

Ich würde mir bei solchen Fällen einfach nicht die Mühe machen .. Wegen solchen Mikrobeträgen hab ich auch noch kein Finanzamt am Rad drehen sehen.

Das ganze würd ein Rattenschwanz hinter sich ziehen das es mir die 600€ nichtmal mehr Wert wäre.

MissCiggle 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 16:43

Auch dir vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung! Immerhin liege ich unter dem Freibetrag, was mich schon mal sehr erleichtert. Mir wurde auch gesagt, dass ich, wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, es dann jedes Jahr machen muss. Wegen eines 4-monatigen Jobs. Da wäre es tatsächlich überlegenswert, ob ich den Job wirklich annehme...

kevin1905  29.08.2016, 16:57
@MissCiggle

Mir wurde auch gesagt, dass ich, wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, es dann jedes Jahr machen muss.

Dieser Mist ist nicht auszurotten!

Abgabepflicht besteht immer dann, wenn es keinen Quellensteuerabzug gibt, also bei Einkünften

  • aus Land- und Forstwirtschaft
  • selbständiger Arbeit
  • Gewerbebetrieb
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen (z.B. Renten)
  • Kapitalerträge (wenn nicht bereits mit Abgeltungssteuer belegt).

Und selbst wenn es einen gibt, kann machmal dennoch Abgabepflicht vorliegen.

§§ 35, 46 Abs. 2 EStG, 56 EStDV.

kevin1905  31.08.2016, 12:29
@kevin1905

Sollte 25 heißen nicht 35...

Hallo MissCiggle,

welche Tätigkeit sollst Du denn genau ausüben?

Bei einem monatlichen Bruttolohn von 550 €uro und einem einmaligen Zuverdienst von 600 €uro bleibst Du unterhalb des so genannten Grundfreibetrages (aktuell 2016: 8.652 €uro) und musst somit keine Steuern zahlen. 

MissCiggle 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 16:36

Hallo SteuerschweinDE,

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung und entschuldige bitte meine späte Antwort. Es geht um eine 4-monatige Lehrtätigkeit (Deutschunterricht) bei einem Institut. Ich nehme an, selbst, wenn ich keine Steuern zahlen muss, muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben, oder? Und das dann jedes Jahr, obwohl ich nur einmal auf honorarbasis gearbeitet habe? Und reicht es dann aus, wenn ich die 4-monatige Tätigkeit erst mit der Steuererklärung beim Finanzamt "anmelde" oder muss ich das bereits vorher getan haben? Ich frage leider so blöd, weil ich wirklich gar keine Ahnung von alldem habe...

Nochmals vielen Dank schon einmal!

Auf Honorar heißt selbständig, also gewerblich oder freiberuflich. Es kommt drauf an was du machst in dem Job.

Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb ist IMMER eine Erklärung abzugeben, da es keinen Quellensteuerabzug gibt. Das Finanzamt kann also nicht wissen ob du den Freibetrag überschreitest, daher musst du abgeben.

MissCiggle 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 16:39

Entschuldige bitte meine späte Antwort und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Melde ich die Arbeit dann sozusagen "erst" mit der Steuererklärung, bzw. nach dem Verrichten des Jobs, beim Finanzamt an oder muss das bereits vorher passieren? 

kevin1905  29.08.2016, 16:54
@MissCiggle

Nein.

Diese ist unverzüglich zu melden. Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, ist eine Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen.